Herausgabe von Kundendaten an das Finanzamt

4. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
kate168
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Herausgabe von Kundendaten an das Finanzamt

Hallo ihr Lieben,
Ich bin seit vergangenem Jahr beruflich selbstständig und habe dieses Jahr das erste Mal eine Einkommenssteuererklärung eingereicht.
Nun verlangt das Finanzamt weitere Informationen, unter anderem eine genaue Auflistung der Betriebseinnahmen (so weit kein Problem) unter Nennung von Namen und Anschrift der Leistungsempfänger. Ich habe meinen Kunden keine Rechnungen ausgestellt (weil Leistung an Privatpersonen, daher keine Rechnungsstellungspflicht) und weiß auch weder den vollständigen Namen noch die Anschrift. Meine Einnahmen sind Bareinnahmen. Hatte jemand schon mal eine ähnliche Situation oder kennt sich sonst wie mit dem Thema aus?

Vielen Dank im Voraus!

Kate

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Wie ermitteln Sie die Tageseinnahmen und wie fen Gewinn? Bilanzierung oder EÜR?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
kate168
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Cybert,

Zur Gewinnermittlung nutze ich die EÜR.

Kate

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Die Art der ausgeübten Tätigkeit dürfte ebenfalls relevant sein, da ansonsten nicht beurteilt werden kann, welche Aufzeichnungspflichten bestehen.

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