Hallo ihr Lieben,
Ich bin seit vergangenem Jahr beruflich selbstständig und habe dieses Jahr das erste Mal eine Einkommenssteuererklärung eingereicht.
Nun verlangt das Finanzamt weitere Informationen, unter anderem eine genaue Auflistung der Betriebseinnahmen (so weit kein Problem) unter Nennung von Namen und Anschrift der Leistungsempfänger. Ich habe meinen Kunden keine Rechnungen ausgestellt (weil Leistung an Privatpersonen, daher keine Rechnungsstellungspflicht) und weiß auch weder den vollständigen Namen noch die Anschrift. Meine Einnahmen sind Bareinnahmen. Hatte jemand schon mal eine ähnliche Situation oder kennt sich sonst wie mit dem Thema aus?
Vielen Dank im Voraus!
Kate
Herausgabe von Kundendaten an das Finanzamt
4. Juli 2018
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Frage vom 4. Juli 2018 | 14:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Herausgabe von Kundendaten an das Finanzamt
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#1
Antwort vom 4. Juli 2018 | 15:04
Von
Status: Master (4899 Beiträge, 1177x hilfreich)
Wie ermitteln Sie die Tageseinnahmen und wie fen Gewinn? Bilanzierung oder EÜR?
#2
Antwort vom 4. Juli 2018 | 15:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Cybert,
Zur Gewinnermittlung nutze ich die EÜR.
Kate
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#3
Antwort vom 4. Juli 2018 | 15:47
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Die Art der ausgeübten Tätigkeit dürfte ebenfalls relevant sein, da ansonsten nicht beurteilt werden kann, welche Aufzeichnungspflichten bestehen.
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