Wer kann mir helfen?
Muss das "Meister-Bafög" bei der Steuererklärung angegeben werden? Wenn ja, gilt es als Einnahme und wie ist es zu behandeln, wenn man es erst zum Schluss der Maßnahme beantragt und genehmigt bekommt, aber bereits in den Jahren zuvor die Ausgaben für die Fortbildung steuerlich abgesetzt hat?
Hier passt die Frage besser - steuerliche Betrachtung Meister-Bafög
25. Oktober 2004
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Frage vom 25. Oktober 2004 | 13:29
Von
Status: Schüler (199 Beiträge, 78x hilfreich)
Hier passt die Frage besser - steuerliche Betrachtung Meister-Bafög
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2004 | 08:44
Von
Status: Schüler (199 Beiträge, 78x hilfreich)
Kann denn niemand etwas dazu sagen????
#2
Antwort vom 27. Oktober 2004 | 20:18
Von
Status: Unbeschreiblich (46342 Beiträge, 16438x hilfreich)
Das zählt nicht zu den Einnahmen und muss bei der Steuererklärung nicht angegeben werden.
Die Werbungskosten kann man trotzdem ansetzen.
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#3
Antwort vom 29. Oktober 2004 | 13:26
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 20x hilfreich)
Die Rückzahlung ist entweder Betriebsausgaben oder Werbungskosten!
MfG
Dirk Radtke
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