Hier passt die Frage besser - steuerliche Betrachtung Meister-Bafög

25. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 81x hilfreich)
Hier passt die Frage besser - steuerliche Betrachtung Meister-Bafög

Wer kann mir helfen?

Muss das "Meister-Bafög" bei der Steuererklärung angegeben werden? Wenn ja, gilt es als Einnahme und wie ist es zu behandeln, wenn man es erst zum Schluss der Maßnahme beantragt und genehmigt bekommt, aber bereits in den Jahren zuvor die Ausgaben für die Fortbildung steuerlich abgesetzt hat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 81x hilfreich)

Kann denn niemand etwas dazu sagen????

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Das zählt nicht zu den Einnahmen und muss bei der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Die Werbungskosten kann man trotzdem ansetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dirk Radtke
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 20x hilfreich)

Die Rückzahlung ist entweder Betriebsausgaben oder Werbungskosten!

MfG

Dirk Radtke

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