Hilfe Vorauszahlungen Einkomnmenssteuer??? Steuerbescheid

7. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)
Hilfe Vorauszahlungen Einkomnmenssteuer??? Steuerbescheid

Hallo,

und zwar habe ich heute meinen Steuerbescheid für 2021 erhalten und musste mir Erschrecken feststellen, dass dort jetzt Vorauszahlungen in Höhe von fast 1000 € festgesetzt wurden.

Ich habe im letzten Jahr lediglich 600 € Krankengeld pro Monat erhalten und 280 € Wohngeld. Für 4 Monate stattdessen Alg 2.
Da ich wegen Krankheit meinen sozialversicherungspflichtigen Job nicht mehr ausüben konnte erhalte ich Krankengeld.

Ich hatte aber auch schon vorher einen kleinen Nebenerwerb als Selbstständiger (nebenberuflich selbstständig).

Zudem habe ich letztes Jahr im September ein paar Aktien verkauft und Gewinne erzielt (ausländische Börse).

Nun wurden für 2021 71 € Nachzahlung festgelegt was ja auch völlig ok ist.

Aber wieso für das aktuelle Jahr soviel??? Ich habe noch etwas über 1000 € auf dem Konto weil alles so teuer geworden ist.

Wie zur Hölle soll ich das bezahlen? Von den mickrigen Einnahmen aus Gewerbebetrieb?

Ich verstehe das nicht. Die Jahre vorher gab es auch nie Vorauszahlungen.

Bitte sagt mir dass das FA einen Fehler gemacht hat...

Hier ist ein Link zum Steuerbescheid:

https://online.flippingbook.com/view/55538356/

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Bitte sagt mir dass das FA einen Fehler gemacht hat...


Formell ist der Vorauszahlungsbescheid korrekt.

Wenn Du aber die Herabsetzung der Vorauszahlung auf 0€ beantragst, dann wird diesem Antrag wohl stattgegeben.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Aber wieso für das aktuelle Jahr soviel???

1157 EUR aus dem Gewerbebetrieb, steuerfrei
3071 EUR aus Kapitalerträgen, 25% Steuer = 767 EUR (§ 32d EStG)



Zitat (von Antares51):
Bitte sagt mir dass das FA einen Fehler gemacht hat...

Ich sehe keinen.



Zitat (von Antares51):
Die Jahre vorher gab es auch nie Vorauszahlungen.

Da lagen die Bedingungen wohl auch nicht vor ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Ergänzende Frage:

Du hast keine Haftpflichtversicherung, keine Unfallversicherung und zahlt auch nichts in irgendeine Altersvorsorge ein?

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#4
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Aber die Aktiengewinne sollten nicht mit 25% besteuert werden sondern mit dem persönlichen Steuersatz der weit! niedriger ist.

Außerdem waren das einmalige Gewinne letztes Jahr und ich dachte dafür zahle ich die 71 €.


Ich bin über die BG Verkehr versichert und Altersvorsorge betreibe ich mit den Aktien.

Davon abgesehen ist das alles nur eine Übergangslösung.

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#5
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von hh):
Formell ist der Vorauszahlungsbescheid korrekt.


Aber wieso dann soviel? Ich habe die letzten Jahre immer zwischen 70 und 300 Steuern gezahlt und nie etwas im Voraus. Und für 2021 reichten doch auch 71 €. Dieses Jahr ist nichts anders. Ich verstehe es nicht.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

https://www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/aktien-versteuern-2022-wann-anleger-auf-den-gewinn-mit-aktien-steuern-zahlen/27045144.html

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Aber die Aktiengewinne sollten nicht mit 25% besteuert werden sondern mit dem persönlichen Steuersatz der weit! niedriger ist.

Das sieht der Gesetzgeber nun mal anders ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Aber die Aktiengewinne sollten nicht mit 25% besteuert werden sondern mit dem persönlichen Steuersatz der weit! niedriger ist.


Aber erst im Rahmen der Steuererklärung und nicht schon bei der Berechnung der Vorauszahlungen.

Zitat (von Antares51):
Außerdem waren das einmalige Gewinne letztes Jahr


Wie schon in Antwort#1 dargesellt: Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung auf 0€ stellen. Ggf. reicht dafür schon ein Anruf beim zuständigen Finanzbeamten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Antrag genehmigt wird.

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#9
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von hh):
Aber erst im Rahmen der Steuererklärung und nicht schon bei der Berechnung der Vorauszahlungen.


Aber ich habe doch meine Steuererklärung für 2021 Anfang diesen Jahres abgegeben und dort die 3000€ Aktiengewinne angegeben die 2021 realisiert wurden.

Dann muss es doch auch mit dem persönlichen Steuersatz berechnet werden oder nicht? Für mich ist das Betrug.

Und wenn ich doch jetzt 71€ für diese Gewinne nachzahlen muss verstehe ich nicht wieso für dieses Jahr Vorauszahlungen in 10-facher Höhe vom letzten Jahr gefordert werden.

Ich werde einen Widerspruch machen und dann Mal schauen. Aber so kann es nicht richtig sein.

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#10
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2368 Beiträge, 631x hilfreich)

1. Es heißt Einspruch und nicht Widerspruch!

2. Der VZ-Bescheid ist richtig, also würde ein Einspruch ins Leere führen!

3. Ja, auf Antrag ´werden die Aktiengewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Diesen ANtrag kann man aber nur im Rahmen der jeweiligen Steuererklärung stellen!

4. Auf Antrag -auch telefonisch!- können die Vz auf Null herabgesetzt werden!

Warum meinen die Leute eigentlich immer, dass man mit einem Einspruch mehr erreicht, als mit einem schlichten Telefonat?

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Dann muss es doch auch mit dem persönlichen Steuersatz berechnet werden oder nicht?


Die Günstigerprüfung erfolgt erst im Rahmen der Steuererklärung. Im Rahmen einer Vorauszahlung sind dagegen die vollen 25% zu zahlen, die dann mit dem Steuerbescheid wieder erstattet werden.

Der richtige Weg ist ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen auf 0€ mit der Begründung dass es sich bei den 3.000€ um einmalige Einkünfte 2021 gehandelt hat.

Das geht ganz problemlos und ich bin mir auch sicher, dass dem Antrag stattgegeben wird. Das geht ggf. sogar mit einem einfachen Anruf bei zuständigen Finanzbeamten.

Formell ist der Vorauszahlungsbescheid völlig korrekt. Daher handelt es sich nicht um Betrug und ein Einspruch könnte sogar zurückgewiesen werden.

Warum befolgst Dun nicht einfach den Ratschlag? Der ist nicht nur einfacher, sondern auch Erfolg versprechender.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Dann muss es doch auch mit dem persönlichen Steuersatz berechnet werden oder nicht?

Wie weiter oben schon dargelegt: nein



Zitat (von Antares51):
Für mich ist das Betrug.

Die Anwendung von Gesetzen ist kein Betrug.



Zitat (von Antares51):
Ich werde einen Widerspruch machen und dann Mal schauen.

Sicherlich kann man sinnlose Schreiben senden, das hält die Fristen aber nicht auf.

Eventuell - wenn da eine sehr nette Person sitzt die das bearbeitet - wird der sinnlose Widerspruch in einen Antrag für die Herabsetzung der Vorauszahlung umgedeutet.
Mit etwas Pech aber auch nicht.



Zitat (von Antares51):
Aber so kann es nicht richtig sein.

Ist es aber, auch wenn man es immer noch nicht glauben mag ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1281 Beiträge, 215x hilfreich)

Das Finanzamt geht davon aus, dass die Einnahmen des letzten Jahres auch in Folgejahr anfallen und errechnet auf dieser Basis dann die Vorauszahlung. Woher sollen die wissen, dass es sich bei den Aktiengewinnen um einmalige Einnahmen handelt, die sich nicht im nächsten Jahr wiederholen?

Wir hatten auch Mal einmalige Einnahmen in beträchtlicher Höhe und es wurden Vorauszahlungen festgesetzt. Ein kurzes, formloses schreiben dass sich die Einnahme nicht wiederholen wird, mit bitte um Streichung der Vorauszahlung würde sofort stattgegeben. Warum also nicht den Rat der Vorschreiber hier umsetzen?

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#14
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Okay ich habe es jetzt verstanden und werde einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.

Sorry dass ich etwas uneinsichtig war aber ich hatte es einfach nicht verstanden.

Vielen Dank für eure Hilfe! :)

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