Hilfe bei Fahrtkosten - Steuererklärung

29. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gotti1506
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe bei Fahrtkosten - Steuererklärung

Einen schönen guten Tag!

Ich hoffe Sie können mir helfen.

Es geht um folgende Situation:

Ich wohne und arbeite in Lüneburg. Im Juni letzten Jahres sollte ich von der Arbeit für 5 Tage nach NRW, um dort in einem Filialebetrieb die Mitarbeiter in unserem EDV-Programm zu schulen. Gefahren bin ich 744km mit meinem privaten PKW.

Wieder zu Hause wurden mir die Verpflegungskosten voll erstattet.

Beim Abrechnen der Fahrtkosten wollte ich 0,30€ pro Kilometer ansetzen. Da wurde mir von Seiten meines Arbeitgebers gesagt, man würde mir nur 0,18€ pro Kilometer zahlen. Die übrigen 0,12€ pro km könne ich mir über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück holen.

Als ich nun am Wochenende vor meiner Steuererklärung saß, habe ich gelesen das solche Kosten unter Werbungskosten fallen. Da ich aber dicht an meiner Arbeitsstelle wohne und auch sonst nichts habe, was ich unter Werbungskosten verbuchen könnte, komme ich niemals über die Grenze von 1000€.

Heißt das dann für mich, das ich da nichts wiederbekomme?
Oder habe ich einen Fehler gemacht und es fällt gar nicht unter Werbungskosten?

Angenommen, es wäre ein weiter auswärts wohnender Kollege (dieser kommt auf über 1000 € Kosten (Werbungskosten)) gefahren. Würde der Kollege ja sicherlich die 0,12€ pro km wiederbekommen. Oder?


Schonmal DANKE für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen!


-- Editiert von Gotti1506 am 29.01.2018 12:53

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Heißt das dann für mich, das ich da nichts wiederbekomme?


Richtig

Zitat:
Angenommen, es wäre ein weiter auswärts wohnender Kollege (dieser kommt auf über 1000 € Kosten (Werbungskosten)) gefahren. Würde der Kollege ja sicherlich die 0,12€ pro km wiederbekommen. Oder?


Dass man 0,12€/km als Werbungskosten geltend machen kann heißt nicht, dass man Steuern in dieser Höhe erstattet bekommt. Die Höhe der Erstattung hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Wer einen persönlichen Grenzsteuersatz von 33% hat, würde also eine Steuererstattung in Höhe von 0,04€/km bekommen.

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