Hilfe bei der Einkommenssteuer -> Verständnisfrage !

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb472004-64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Hilfe bei der Einkommenssteuer -> Verständnisfrage !

Einkommenssteuer !???!



Nehmen wir an A (Vollzeit - 2300€ Brutto monatlich / 27600€ Brutto Jährlich, Arbeitnehmer + Selbstständig Kleinunternehmen (17500€ Umst.befreit / Hilfsarbeitertätigkeiten / Jahreseinnahmen 6000€)
A hat im Jahr jetzt 27600€ (Vollzeitstelle) + 6000€ (Selbständigkeit) gemacht = 33600€
Gesamteinnahmen 33600€ - 8.820,00 € Einkommensfreibetrag = 24780€ 



1. Wird die Einkommenssteuer vom Bruttolohn oder vom Nettolohn ausgehend berechnet?

2. Werden bei A in der Vollzeitstelle nicht schon Einkommenssteuer bezahlt? also zählt die Einkommenssteuer hier doch nur für die Selbstständigkeit oder?

3. Wie hoch wäre bei A die Einkommenssteuer? 
Laut bmf-steuerrechner wären es
bei 33600€ -> 4.697,00 Euro bei 24780€ -> 2.551,00 Euro (Welcher Wert ist jetzt richtig)?

Sorry für soviel, versuche Sie nur logisch und wenn möglichst einfach zu verstehen :)
Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2066 Beiträge, 1187x hilfreich)

1. Vom Brutto
2. Der Einkommensteuer unterliegen sämtliche Einkünfte. Die gezahlte Lohnsteuer wird auf die festzusetzende Einkommensteuer angerechnet.
3. Keiner von beiden. Die ESt bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, d.h. Einnahmen abzgl. Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, Sonderausgaben und ggf. außergewöhnliche Belastungen.

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Ergänzung zu 3.
Der Grundfreibetrag mindert nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern ist im Tarif mit eingearbeitet, §32a Abs.1 EStG .

Um einen -zumindest groben- Überblick über die wahrscheinliche Steuerbelastung der zusätzlichen Einkünfte zu bekommen, kann man mit dem Grenzsteuersatz arbeiten. Dieser beträgt bei den genannten Einkünften etwa 30%, so dass zusätzliche Einkünfte (NICHT Einnahmen!) eine Steuerbelastung von rund 1.800 Euro ausmachen.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

zu 1.: Die Einkommensteuer wird vom zu versteuernden Einkommen berechnet. Das ist weder brutto noch netto. Das zu versteuernde Einkommen ist das Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

zu 2.: Ja, das ist richtig.

zu 3.: Keiner der beiden Werte

Grobes Berechnungsschema:
Bruttogehalt
- Werbungskosten (mind. 1.000€)
+ Gewinn aus Nebentätigkeit
- 68% des AN-Beitrags zur Rentenversicherung
- 96% des AN-Beitrages zur KV
- AN Beitrag zur PV
= zu versteuerndes Einkommen

Mit dem Ergebnis gehst Du dann nicht in den Lohnsteuerrechner des BMF, sondern in den Einkommensteuerrechner des BMF.

Ganz grob geschätzt kann man aber sagen, dass auf die 6.000€ Nebeneinkünfte etwa 2.000€ Steuern anfallen.

1x Hilfreiche Antwort

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