Hilfe-hohe Est-Nachzahlung droht!

8. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
sunset100
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)
Hilfe-hohe Est-Nachzahlung droht!

Hallo, ich habe folgendes Problem und hoffe das mir hier jemand helfen kann.

Ich habe für die Jahre 2002-2007 die Fahrtkosten für Familienheimfahrten im Rahmen der dopp. Haushaltführung beantragt und erstattet bekommen.
Ich habe diese Fahrten mit einem Firmen-PKW durchgeführt. Dabei war mir nicht bewusst, dass ich diese hätte nicht angeben dürfen. Als KM-Nachweis habe ich meist die Inspektionsseiten kopiert und eingereicht.

Mit dem Bescheid für 2007 hat das FA diese Fahrten jetzt gestrichen und verlangt gleichzeitig die Nutzungsvereinbarung für den Firmen-PKW bis 2002 rückwirkend.
Alle Bescheide sind nach AO §165 Abs.1 Satz 2 vorläufig.

Nun zu meiner Frage(n):
1. Kann das FA alle Bescheide bis 2002 rückwirkend aufheben und Rückzahlung der erstatten Steuern verlangen? ( Bescheid 2002/3 ist aus 2005, die anderen Bescheide sind aus 2006-2009) Wie ist die Rechtslage?
2. Was passiert, wenn ich keine Nutzungsvereinbarung abgebe?

In der Hoffnung auf helfende Antworten
sunset100




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 141x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
sunset100
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Was steht denn überhaupt da drin ?


uneingeschränkte Privatnutzung, Anwendung 1%-Regelung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sunset100
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Kann mir jemand einen Tip geben wie die Rechtslage ist und wie ich mich verhalten sollte?

MfG
sunset100

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49859 Beiträge, 17477x hilfreich)

Die Festsetzungsfrist beträgt 4 Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die jeweilige Steuererklärung abgegeben wurde. Da die Steuererklärung 2002 erst 2005 abgegeben wurde, kann der Steuerbescheid 2002 noch bis zum Jahresende geändert werden.

Bei leichtfertiger Steuerverkürzung, die hier vorliegen könnte, verlängert sich die Festsetzungsfrist auf 5 Jahre.

In der Anleitung des Finanzamtes zum Ausfüllen der Formulare wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nutzung eines Firmenwagens keine Kosten für die Heimfahrten geltend gemacht werden können.

Hast Du denn bei der Geltendmachung der Entfernungspauschale das Kreuzchen bei "Firmenwagen" gemacht?

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#5
 Von 
sunset100
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

...nein, bei Privat-Kfz (wurde aus den Vorjahren übernommen).

...dann wohl eher 5 Jahre?

Sieht wohl schlecht aus oder hab ich noch die Chance wenigsten für 2002 und 2003 mich über die 4-Jahresfrist zu retten?

MfG
sunset100





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