Guten Abend, ich hoffe auf fachkundige Unterstützung :-) Mein Partner hat mir einen Antrag gemacht und nun überlegen wir noch in 2016 zu heiraten.
Bevor die Fragen folgen kurz ein paar Fakten zu uns:
Mein Partner hat 2016 ca 48000€ brutto verdient und ich ca 15000€ Elterngeld bezogen. Unser Sohn wurde im Januar 2016 geboren und unsere Tochter 2012.
Meine letzte Elterngeldzahlung wird im Dezember 2016 sein und mein erstes Gehalt werde ich erst Anfang April beziehen da ich zum 01.03.17 erst wieder einsteigen kann.
Benötigen Sie noch weitere Daten?
Nun zu meinen Fragen, wenn wir in 2016 noch heiraten würden...
Wir würden dann rückwirkend für 2016 zusammen veranlagt werden?
Was bedeutet Ehegatten-Splitting in unserem Fall?
Was ich noch nicht ganz verstanden habe... Steuerklassenwechsel hat aber nichts mit dem Splitting zu tun, oder?
Wenn wir Dez'16 heiraten, gelten die Steuerklassen ab Jan'17, aber die Steuerersparnis hätten wir 2016 trotzdem, richtig?
Was würden Sie raten?
Vielen Dank für alle Antworten!!!
Wir sind steuerlich leider nicht fit ;-)
LG
Hochzeit Dezember - Splitting, Steuerklasse
5. November 2016
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Frage vom 5. November 2016 | 18:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hochzeit Dezember - Splitting, Steuerklasse
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 9. November 2016 | 22:32
Von
Status: Unbeschreiblich (48842 Beiträge, 17201x hilfreich)
Zitat:Wir würden dann rückwirkend für 2016 zusammen veranlagt werden?
Ja
Zitat:Was bedeutet Ehegatten-Splitting in unserem Fall?
Vereinfacht dargestellt wird das Einkommen so versteuert, als hätte jeder Ehegatte die Hälfte des Gesamteinkommens verdient. Daher sind die Steuervorteile durch eine Heirat umso höher, je höher die Differenz zwischen den beiden Einkommen ist.
Zitat:Was ich noch nicht ganz verstanden habe... Steuerklassenwechsel hat aber nichts mit dem Splitting zu tun, oder?
Die Lohnsteuer, die mit Hilfe der Steuerklassen ermittelt wird, ist nur eine Steuervorauszahlung. Abgrechnet im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird bei Verheirateten immer nach dem Spilttingtarif. Daher ist es am Ende auch egal, welche Steuerklassenkombination die Ehegatten gewählt haben.
Unabhängig von den gewählten Steuerklassen kommt immer die gleiche Einkommensteuer heraus. Davon wird die während des Jahres gezahlte Lohnsteuer dann abgezogen. Die Differenz wird erstattet, bzw. muss nachgezahlt werden. Ja, Du hast richtig gelesen: Bei der Steuerklassenkombination 3/5 kann es zu einer Nachzahlung kommen, daher besteht in so einem Fall auch eine Abgabepflicht. Bei 4/4 kommt es dagegen immer zu einer Erstattung, weil die monatlichen Abzüge höher sind. In dem Fall ist die Abgabe der Steuererklärung freiwillig. Alles unter der Voraussetzung, dass keine Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen bezogen wurden.
Zitat:Wenn wir Dez'16 heiraten, gelten die Steuerklassen ab Jan'17, aber die Steuerersparnis hätten wir 2016 trotzdem, richtig?
Richtig
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#3
Antwort vom 9. November 2016 | 22:32
Von
Status: Unbeschreiblich (48842 Beiträge, 17201x hilfreich)
Zitat:Wir würden dann rückwirkend für 2016 zusammen veranlagt werden?
Ja
Zitat:Was bedeutet Ehegatten-Splitting in unserem Fall?
Vereinfacht dargestellt wird das Einkommen so versteuert, als hätte jeder Ehegatte die Hälfte des Gesamteinkommens verdient. Daher sind die Steuervorteile durch eine Heirat umso höher, je höher die Differenz zwischen den beiden Einkommen ist.
Zitat:Was ich noch nicht ganz verstanden habe... Steuerklassenwechsel hat aber nichts mit dem Splitting zu tun, oder?
Die Lohnsteuer, die mit Hilfe der Steuerklassen ermittelt wird, ist nur eine Steuervorauszahlung. Abgrechnet im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird bei Verheirateten immer nach dem Spilttingtarif. Daher ist es am Ende auch egal, welche Steuerklassenkombination die Ehegatten gewählt haben.
Unabhängig von den gewählten Steuerklassen kommt immer die gleiche Einkommensteuer heraus. Davon wird die während des Jahres gezahlte Lohnsteuer dann abgezogen. Die Differenz wird erstattet, bzw. muss nachgezahlt werden. Ja, Du hast richtig gelesen: Bei der Steuerklassenkombination 3/5 kann es zu einer Nachzahlung kommen, daher besteht in so einem Fall auch eine Abgabepflicht. Bei 4/4 kommt es dagegen immer zu einer Erstattung, weil die monatlichen Abzüge höher sind. In dem Fall ist die Abgabe der Steuererklärung freiwillig. Alles unter der Voraussetzung, dass keine Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen bezogen wurden.
Zitat:Wenn wir Dez'16 heiraten, gelten die Steuerklassen ab Jan'17, aber die Steuerersparnis hätten wir 2016 trotzdem, richtig?
Richtig
#4
Antwort vom 16. November 2016 | 13:33
Von
Status: Student (2496 Beiträge, 640x hilfreich)
Rechnet euch das aber gut. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei , erhöht aber den Progessionsvorbehalt.
Wenn du in 2016 nur Elterngeld bekommen hast, löst sich der Steuervorteil rasant auf.
beispiel :
Frau 2016 Arbeitsengelt Elterngeld zu versteuerndes Einkommen
1€ 15.000€ 15.001€
Arbeitsentgelt 0 15.000€ 0€
Mann 48.000 0 48.000€
EHEmann 48.000 0€ 48+ anzurechnendes Elterngeld der Ehefrau = 63.000€
Der Januar kann auch total romantisch sein.
#5
Antwort vom 20. November 2016 | 20:02
Von
Status: Unbeschreiblich (48842 Beiträge, 17201x hilfreich)
Zitat:Wenn du in 2016 nur Elterngeld bekommen hast, löst sich der Steuervorteil rasant auf.
Der Steuervorteil durch die Heirat ist niedriger, löst sich aber nicht auf. Wenn es darum geht, ob man im Dezember 2016 oder im Januar 2017 heiratet, dann sollte man im Dezember 2016 heiraten.
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