Hallo zusammen.
Ich weiss, dieses Thema wurde schon oft gefragt, aber speziell in meine Fall habe ich mit der Suche nichts gefunden.
Meine Freundin und ich wollen heiraten gehen.
Ich bin Vollverdiener mit Steuerklasse I, sie bezieht das ganze Jahr schon
Arbeitslosengeld ( 350 € ) und ist noch in Steuerklasse II.
Nach der Heirat wollen wir Klasse 3/5 beantragen.
Können wir, wenn wir dieses Jahr heiraten, mit einer Nachzahlung oder einer Auszahlung von Steuern rechnen.
Oder sollten wir erst nächstes Jahr heiraten.
Im vorraus vielen Dank.
Gruss Extreme5
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Hochzeit noch diese Jahr ?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo Extreme5,
da der Splittingtarif für das ganze Jahr gilt (auch wenn erst im Dezember geheiratet wird) und die Freundin deutlich unter dem Grundfreibetrag liegt (welchen du dann mitbenutzen könntest), dürfte es wohl eine Erstattung geben.
Das Arbeitslosengeld ist zwar an sich steuerfrei, aber bitte nicht falsch verstehen, es erhöht den Progressionsvorbehalt, d.h. es zählt bei der Steuersatzermittlung mit zum Einkommen.
Anmerkung: Ich gehe von ALG 1 aus.
MfG Stefan
quote:
Arbeitslosengeld ( 350 € )
Hört sich nicht nach ALG 1 an.
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Einfacher gesagt: auf jeden Fall in diesem Jahr heiraten! Auch wenn's der 31.12. 2010 noch ist!
Für die Zusammenveranlagung reicht nur 1 Tag im Jahr aus!
Es kann von einer Steuererstattung ausgegangen werden.
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--- editiert vom Admin
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