Hochzeit noch in diesem Jahr?

24. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
markus1802
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hochzeit noch in diesem Jahr?

Hallo zusammen,

einen ähnlichen Beitrag habe ich zwar bereits gefunden, jedoch ist unsere Problematik doch ein wenig speziell! :)

Eins jedoch vorweg, wir heiraten aus Liebe!!! ^^

Folgender Sachverhalt:

Meine Freundin und Ich sind beide Beruftätig, sind (noch) nicht verheiratet, haben beide Steuerklasse IV und nahezu das gleiche Bruttojahreseinkommen (ca. 33.000).

Soweit ich weiß lohnt es sich unter den o.g. Umständen nicht wirklich, in Bezug auf Steuererstattung durch Hochzeit, sich den Streß noch anzutun in diesem Jahr zu heiraten oder? Oder kommt es auf das zu versteuernde Einkommen an? Da ich nämlich ein berufsbegleitendes Studium absolviere habe ich sehr hohe Werbungskosten die ich ansetzen kann (ca. 10-12 T€ ). Meine Steuerrückzahlung die letzten Jahre war immer 2,8 bis 3 T€. Sprich mein zu versteuerndes Einkommen war immer ca. 22-24 T€, für 2008 wird dies auch so sein.

Nun aber noch ein weiterer Punkte der berücksichtigt werden sollte! Meine Freundin ist im 2 Monat schwanger, der Geburtstermin (sofern alles normal verläuft) wird nächstes Jahr im Juli sein, danach geht Sie für 3 Jahre in Elternzeit. Würde es ggf. Sinn machen unter diesen Umständen :) dann erst im nächsten Jahr zu heiraten?

Danke und Gruß

Markus1802


-- Editiert von markus1802 am 24.11.2008 09:06

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Hinsichtlich des Steuervorteils ist im wesentlichen die Differenz des zu versteuernden Einkommens interessant. Der Steuervorteil dürfte sich für Euren Fall im 3-stelligen Bereich bewegen. Wenn man es genauer wissen will, dann muss man mit einer entsprechenden Steuersoftware eine Modellrechnung machen.

Für die Elternzeit (Mutterschaftsgeld, Elterngeld) spielt der Hochzeitstermin keine Rolle, da die Steuerklassen I und IV identisch sind.

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#2
 Von 
markus1802
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon mal vielen Dank für die Antwort! Für einen dreistelligen Steuervorteil (ich hoffe es sind nicht 100 € sondern der Betrag kurz vor einem vierstelligen Steuervorteil ) kann man sich ja den Streß ggf. noch antun. :)

Bzgl. der Elternzeit habe ich aber noch eine Frage. Ist es nicht so das ich ab dem Zeitpunkt der Elternzeit die Steuerklasse III bekomme? Meine (zukünftige) Frau geht ja dann keiner Tätigkeit mehr nach.

Oder liege ich da falsch?

Das Elterngeld wird ja 1 Jahr lang gezahlt, was ist denn danach? Gibt es danach keinen Zuschuss mehr o. ä.? Da Sie sich ja in einem ruhenden Arbeitsverhältnis befindet entfällt vermutlich der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder? Was wäre denn wenn Sie kündigen würde? Würde sie dann Arbeitslosengeld erhalten oder hätte sie keine Anspruch da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht?

Fragen über Fragen, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Oder kennt jemand eine gute Seite wo wann einen Großteil nachlesen kann?

Danke und Gruß

Markus1802

Danke und Gruß


-- Editiert von markus1802 am 25.11.2008 12:22

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich habe das noch mal grob überschlagen. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 22.000€ zu 28.000€ liegt der Steuervorteil durch die Heirat unter 100€.

Nach dem Mutterschutz mit dem Beginn der Elternzeit ist es zu empfehlen, die Steuerklassen von IV/IV in III/V zu ändern. Automatisch passiert das nicht. Dazu musst Du mit beiden Steuerkarten zum Einwohnermeldeamt und diese ändern lassen.

Nach Ablauf des Elterngeldes gibt es keinen Zuschuss mehr. Anspruch auf ALG gibt es während der Elternzeit ebenfalls nicht. Weitere Voraussetzung für den Anspruch auf ALG I ist es, dass Deine Frau dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn sie nur als Teilzeitkraft zur Verfügung stünde, dann wird das ALG entsprechend gekürzt.

Durch den Wechsel der Steuerklassen von IV nach III reduziert sich die Steuerlast bei Deinem Einkommen um etwa 300€. Zusätzlich gibt es 164€ (ab 2009) Kindergeld. Mit dem Geld müsst Ihr dann auskommen, wenn das Elterngeld weggefallen ist.

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