Höhe des Jahresbrutto zur Berechnung des Nettoabfindungsbetrags

23. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Annaxxx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe des Jahresbrutto zur Berechnung des Nettoabfindungsbetrags

Hallo zusammen,

ich wurde betriebsbedingt zum 31. Mai gekündigt und erhalte bei Klageverzicht mit dem letzten Gehalt eine Abfindung. Diese wird, so habe ich gelesen, nach der Fünftelregelung versteuert. Dazu muss das Jahresbrutto hinzugezogen werden. Mir ist an dieser Stelle nicht klar, wie das einbezogen wird. Nimmt der Arbeitgeber dazu ein fiktives Gehalt, dass z.b. dem Vorjahresbrutto gleicht?

Oder wird lediglich das Jahresbrutto der ersten fünf Monate (JAN - MAI) zur Berechnung genutzt und das FA rechnet final über die Steuererklärung für 2022?

Ich habe irgendwo gelesen, dass erst bei Austritt ab 6 Monaten auf das volle Jahr gerundet wird, deshalb bin ich mir nun unsicher.

Mein Arbeitgeber kann ja schließlich nicht wissen, welches Einkommen ich im Anschluss habe - das weiß ich selbst noch nicht genau.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Danke und viele Grüße :-)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Die Fünftelregelung wird bei der finalen Versteuerung (d. h., nach Abgabe der entsprechenden Steuererklärung) vom Finanzamt angewandt. Der AG kann sie aus den von Ihnen genannten Gründen gar nicht anwenden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47598 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von Annaxxx):
Diese wird, so habe ich gelesen, nach der Fünftelregelung versteuert.


Nicht unbedingt. Das hängt von der Höhe der Abfindung und dem wegfallenden Arbeitslohn ab.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Annaxxx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Die Abfindung sind 0,5 Gehälter x 2 - also 1 Gehalt. Dieses wird zusammen mit meinem normalen letzten Gehalt gezahlt.

Deshalb frage ich mich, ob es dann wie ein Gehalt in der Höhe beider Gehälter besteuert wird, oder die Abfindung einzeln anders besteuert wird, weil darauf ja eigentlich keine Sozialabgaben anfallen? Ich habe es in Online-Rechnern berechnen wollen, aber da muss ich eben das Jahresbrutto angeben und diese Höhe weiß ich nicht ‍♀ Kann dazu wer etwas sagen? Danke im Voraus!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Annaxxx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Die Abfindung sind 0,5 Gehälter x 2 - also 1 Gehalt. Dieses wird zusammen mit meinem normalen letzten Gehalt gezahlt.

Deshalb frage ich mich, ob es dann wie ein Gehalt in der Höhe beider Gehälter besteuert wird, oder die Abfindung einzeln anders besteuert wird, weil darauf ja eigentlich keine Sozialabgaben anfallen? Ich habe es in Online-Rechnern berechnen wollen, aber da muss ich eben das Jahresbrutto angeben und diese Höhe weiß ich nicht ‍♀ Kann dazu wer etwas sagen? Danke im Voraus!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47598 Beiträge, 16826x hilfreich)

Die Fünftelregelung wird darauf wahrscheinlich nicht angewendet.

Es handelt sich aber auch nicht um laufendes Gehalt, sondern um einen sonstigen Bezug im Sinne des § 39b Abs. 3 EStG.

Die Besteuerung erfolgt daher wie z.B. beim Weihnachtsgeld. Ein Abfindungsrechner ist somit nicht geeignet um die Lohnsteuerbelastung zu ermitteln.

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