Hallo zusammen,
wir wohnen in einer Hausgemeinschaft mit einigen Mietern, in der reihum die Mieter den Hof kehren.
Mein Nachbar hat dazu keine Zeit, daher über nehme ich das gegen eine kleine Entschädigung - ca. 50 € pro Monat springen dabei raus.
Dazu meine zwei Fragen:
- Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden? Denn ich mache ja letztlich einen Gewinn damit.
- Wie sollte ich den kleinen Gewinn versteuern bzw. in der Einkommensteuererklaerung angeben?
Gruß & allen einen schönen 4. Advent
Hofkehren gegen kleinen Obulus - Wie versteuern?
18. Dezember 2022
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Frage vom 18. Dezember 2022 | 16:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hofkehren gegen kleinen Obulus - Wie versteuern?
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#1
Antwort vom 18. Dezember 2022 | 18:06
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
Mangels Beteiligung am Markt liegen wohl eher "Sonstige Einkünfte" vor die keine Gewerbeanmeldung erforderlich machen.
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