Hofkehren gegen kleinen Obulus - Wie versteuern?

18. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
mieter22123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hofkehren gegen kleinen Obulus - Wie versteuern?

Hallo zusammen,

wir wohnen in einer Hausgemeinschaft mit einigen Mietern, in der reihum die Mieter den Hof kehren.

Mein Nachbar hat dazu keine Zeit, daher über nehme ich das gegen eine kleine Entschädigung - ca. 50 € pro Monat springen dabei raus.

Dazu meine zwei Fragen:

- Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden? Denn ich mache ja letztlich einen Gewinn damit.

- Wie sollte ich den kleinen Gewinn versteuern bzw. in der Einkommensteuererklaerung angeben?

Gruß & allen einen schönen 4. Advent :)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Mangels Beteiligung am Markt liegen wohl eher "Sonstige Einkünfte" vor die keine Gewerbeanmeldung erforderlich machen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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