Hohe Nachzahlung ans Finanzamt Hilfe!

5. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
sm7777
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Hohe Nachzahlung ans Finanzamt Hilfe!

Ein freundliches Hallo erstmal,

ich habe mich in diesem Jahr das erstemal dazu entschieden eine Steuererklärung zu machen Rückwirkend für das Jahr 2018. Ich habe das über die App Taxfix gemacht. Bei mir kam ein Betrag von 5600€ als Erstattung raus, was mich auch ziemlich verdutzt hat, naja ich habe es dann einfach abgeschickt weil ich mir eigentlich sicher war das ich alles richtig eingetragen habe.

Nunja kommen wir zum Problem, heute meldet sich Taxfix dass das Finanzamt meine Steuererklärung bearbeitet hat. Ich direkt in die App rein und siehe da ca. 3500€ Nachzahlung.

Jetzt zu meiner Frage was habe ich falsche gemacht , ich arbeite ganz normal als Angestellter .

Steuerklasse 3
Frau hat nur einen 450€ Minijob
Keine weiteren Einkünfte.

Kann es sein das ich einen Fehler gemacht habe, und besteht die Möglichkeit eine Steuererklärung zurückzuziehen? Was ich eher weniger glaube.

Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße,
Stefan.

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86 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von sm7777):
besteht die Möglichkeit eine Steuererklärung zurückzuziehen? Was ich eher weniger glaube.

Nein, Steuerklasse 3 und 5 gleich Pflichtveranlagung.

Zitat (von sm7777):
Kann es sein das ich einen Fehler gemacht habe,

Kann sein. Kann hier niemand feststellen.

Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen bezogen?

-- Editiert von Cybert. am 05.03.2022 11:57

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sm7777
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Kann sein. Kann hier niemand feststellen.

Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen bezogen?


Nein habe ich nicht im Jahr 2018.

Berichtigt das Finanzamt fehler von alleine? Es kann sein das ich eventuell was bei Zusammenveranlagung falsch gemacht habe. Wenn meine Frau nur einen Minijob hat ist sie doch in gar keiner Steuerklasse da sie keine Steuern zahlt oder?

Und ist die Nachzahlung von der Höhe her normal? Habe kein Hohes einkommen.

Danke für deine Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von sm7777):
Wenn meine Frau nur einen Minijob hat ist sie doch in gar keiner Steuerklasse da sie keine Steuern zahlt oder?

Sie zahlt auf den Minijob keine Steuern, aber selbstverständlich ist sie in einer Steuerklasse.
Bei 3/5 haben Sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag etc. von Ihrer Frau bekommen. Das wird i.R.d. Veranlagung ausgeglichen.

Zitat (von sm7777):
Und ist die Nachzahlung von der Höhe her normal? Habe kein Hohes einkommen.

Woher soll man das wissen, ohne den Bescheid zu kennen?

Zitat (von sm7777):
Berichtigt das Finanzamt fehler von alleine?

Ja! Aber es kann auch welche machen. Dort arbeiten auch nur Menschen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sm7777
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Woher soll man das wissen, ohne den Bescheid zu kennen?


Ja meine halt ob das ungefähr stimmen kann.

bruttolohn jahr ca 30k
einbehalteneSteuer 9k
abgeführte Steuer ca 2,5k

Der rest alles ganz normal. Kommt das dann hin mit den 3.5k nachzahlung?

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Sie können doch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, dann wird er nochmals überprüft.
Verwende immer Elster, liege bei Nachzahlungen aber auch Erstattungen immer ungefähr gleich mit dem Finanzamt.
Ob es mit der Abgabe für 2018 im Zusammenhang steht, müsste irgendwo erläutert sein. Steht etwas von einem Verspätungszuschlag dabei?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Ja!

Keine Ahnung woher man den Optimismus nimmt.
Der Realität entspricht es jedenfalls nicht.



Zitat (von sm7777):
Berichtigt das Finanzamt fehler von alleine?

Kommt ganz auf den Fehler an. Offensichtliche Fehler werden durchaus korrigiert. Kann aber auch passieren, das diese übersehen werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sm7777
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Sie können doch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, dann wird er nochmals überprüft.
Verwende immer Elster, liege bei Nachzahlungen aber auch Erstattungen immer ungefähr gleich mit dem Finanzamt.
Ob es mit der Abgabe für 2018 im Zusammenhang steht, müsste irgendwo erläutert sein. Steht etwas von einem Verspätungszuschlag dabei?


Hab wie gesagt nur die Nachricht in der App bekommen. Den Bescheid noch nicht.

Das wundert mich wie gesagt auch. Von 5600€ Erstattung zu 3500€ Nachzahlung so krass fehlerhaft kann es doch nicht sein.

Ich bin doch aber nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, und desweiteren liegt doch 2018 noch in den 4 Jahren die man Rückwirkend einreichen kann.

Danke für deine Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

mal zwei Fragen:
1) War der Minijob der Frau pauschal versteuert? Und falls ja, wurde er- richtigerweise - auch nicht erklärt?
2) Wurde die Anlage Vorsorgeaufwand abgegeben (ich kenne die App nicht, weiß also nicht ob es dort entsprechende Prüfungen/Nachfragen gibt)

Gerade der in 2) angesprochene Fehler führt regelmäßig zu einer höheren Nachzahlung (wobei, 3.500 sind auch dafür eher zu viel).

Zitat:
bruttolohn jahr ca 30k
einbehalteneSteuer 9k
abgeführte Steuer ca 2,5k
Das ist völlig unplausibel. Bei Steuerklasse 3 hätten nur gut 700 Euro Lohnsteuern abgeführt werden dürfen.
Und was sind das für 9.000 Euro? Von wem einbehalten?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von sm7777):
Ich bin doch aber nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, und desweiteren liegt doch 2018 noch in den 4 Jahren die man Rückwirkend einreichen kann.


Sicher? Du bist doch verheiratet und deine Frau hat einen 450 € Job. Muss man da nicht doch eine abgeben? (Ohne die Angabe des 450 €- Jobs, da der ja pauschal schon versteuert ist)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Keine Ahnung woher man den Optimismus nimmt.
Der Realität entspricht es jedenfalls nicht.

Mir ging es um die generelle Möglichkeit, dass es Fehler berichtige und nicht darum, dass es jeden Fehler berichtige.

Zitat (von sm7777):
Ich bin doch aber nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben,

Zitat (von Cybert.):
Nein, Steuerklasse 3 und 5 gleich Pflichtveranlagung.

Reicht es zweimal oder noch ein drittes Mal?

Ohne Bescheid kann nur spekuliert werden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sm7777
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

mal zwei Fragen:
1) War der Minijob der Frau pauschal versteuert? Und falls ja, wurde er- richtigerweise - auch nicht erklärt?
2) Wurde die Anlage Vorsorgeaufwand abgegeben (ich kenne die App nicht, weiß also nicht ob es dort entsprechende Prüfungen/Nachfragen gibt)

Gerade der in 2) angesprochene Fehler führt regelmäßig zu einer höheren Nachzahlung (wobei, 3.500 sind auch dafür eher zu viel).


1) Verstehe nicht was mit pauschalt versteuert genau gemeint ist. Aber ich musste da nur angebeben ob ich Verheiratet bin und ob wir zusammen leben. Ich glaube auch das da irgendwo der Fehler liegt.

2) Bin ich mir nicht sicher , aber der Lohnsteuerbescheid wurde hochgeladen, da waren die ganzen Vorsorge Beträge aufgeführt falls du das meinst.

Zitat (von reckoner):
Das ist völlig unplausibel. Bei Steuerklasse 3 hätten nur gut 700 Euro Lohnsteuern abgeführt werden dürfen.
Und was sind das für 9.000 Euro? Von wem einbehalten?


Sorry mein fehler, ca 900€ nicht 9.000€. 900€ sind die einbehaltene Lohnsteuer von punkt 3 steht da.

Besteht die Möglichkeit eigentlich einen neue Steuererklärung abzugeben, oder geht das nur über den Einspruch.

Vielen dank für deine Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sm7777
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Sicher? Du bist doch verheiratet und deine Frau hat einen 450 € Job. Muss man da nicht doch eine abgeben? (Ohne die Angabe des 450 €- Jobs, da der ja pauschal schon versteuert ist)


Das wäre mir aber neu, den ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht, und wurde noch nie dazu aufgefordert.

Ich habe es wie gesagt auch nie gemacht, wie lange kann ein Finanzamt eigentlich rückwirkend fordern?

Und kann es sein das es daran liegt das ich Einzelveranlagung genommen habe, das es so hoch ausfällt.

Ohmann hätte ich einfach keine Steuererklärung gemacht:/

-- Editiert von sm7777 am 05.03.2022 13:42

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von sm7777):
Verstehe nicht was mit pauschalt versteuert genau gemeint ist.

Durch den Arbeitgeber. Hat Ihre Frau brutto=netto von diesem erhalten?
Haben Sie diese 450 EUR p.M. irgendwo in der Steuererklärung angegegen?

Zitat (von sm7777):
Besteht die Möglichkeit eigentlich einen neue Steuererklärung abzugeben, oder geht das nur über den Einspruch.

Die neue Erklärung würde wohl als Einspruch gewertet werden.

Zitat (von sm7777):
Das wäre mir aber neu, den ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht, und wurde noch nie dazu aufgefordert.

Verpflichtet ist man nach dem Gesetz, nicht nur nach Aufforderung.

Zitat (von sm7777):
Und kann es sein das es daran liegt das ich Einzelveranlagung genommen habe, das es so hoch ausfällt.

Kann. Kann hier aber niemand beurteilen.

Zitat (von sm7777):
Ich habe es wie gesagt auch nie gemacht, wie lange kann ein Finanzamt eigentlich rückwirkend fordern?

Ohne Steuerhinterziehung ab 2015.

Zitat (von sm7777):
Ohmann hätte ich einfach keine Steuererklärung gemacht:/

Ändert nix an der Pflicht und macht es nicht günstiger.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von sm7777):
Und kann es sein das es daran liegt das ich Einzelveranlagung genommen habe, das es so hoch ausfällt.


wahrscheinlich. Warum hast du überhaupt die Einzelveranlagung gewählt, wenn deine Frau eh nur einen 450 € Job hat?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(312 Beiträge, 61x hilfreich)

"Und kann es sein das es daran liegt das ich Einzelveranlagung genommen habe, das es so hoch ausfällt."

Ja, allerdings... Gehalt mit Steuerklasse III beziehen bedeutet, dass man den Freibetrag der Ehefrau bei der Lohnversteuerung mit abgezogen bekommen hat. Dann Einzelveranlagung zu beantragen bedeutet, dass man Dir diesen Freibetrag wieder abnimmt. WARUM hast Du Einzelveranlagung gewählt?? Die Erstattung von 5.600 € ist schon deshalb unmöglich, weil Du gar nicht so viel Lohnsteuer bezahlt haben kannst. Ich vermute stark, Du hast nicht nur hier, sondern auch in der App 9.000 statt 900 € eingetragen...

Einspruch und Zusammenveranlagung beantragen.

Nachtrag: was sind das für '2.500 € abgeführte Steuer'?

-- Editiert von amz529033-63 am 05.03.2022 13:59

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von sm7777):
Ohmann hätte ich einfach keine Steuererklärung gemacht:/
OH Mann-- du bist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Abwarten, bis du vom Finanzamt den Steuerbescheid hast--- dann evtl. hier nachfragen.
Ich vermute, du hast erstmals mit der App gespielt und ganz fix wegen 0 Ahnung eigene Fehler produziert.

Merken:
Auch für 2019, 2020,2021 bist du dem Finanzamt gegenüber --erklärungspflichtig--

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2370 Beiträge, 631x hilfreich)

Solange tatsächlich ein Minijobs mit Pauschalversteuerung vorliegt, muss keine Erklärung abgegeben werden, denn es wurde ja eben keine Steuer nach LStKl V oder VI einbehalten!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2370 Beiträge, 631x hilfreich)

Solange tatsächlich ein Minijobs mit Pauschalversteuerung vorliegt, muss keine Erklärung abgegeben werden, denn es wurde ja eben keine Steuer nach LStKl V oder VI einbehalten!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
sm7777
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Durch den Arbeitgeber. Hat Ihre Frau brutto=netto von diesem erhalten?
Haben Sie diese 450 EUR p.M. irgendwo in der Steuererklärung angegegen?


Brutto, Netto sind es Monatlich 433€.

Zitat (von ratlose mama):
wahrscheinlich. Warum hast du überhaupt die Einzelveranlagung gewählt, wenn deine Frau eh nur einen 450 € Job hat?


Das passiert wenn alle Freunde um dich rum meinen du sollst eine Steuererklärung machen, und es ganz einfach ist mit Taxfix. Ich bin ohne großes Vorwissen einfach rein.

Zitat (von amz529033-63):
Ja, allerdings... Gehalt mit Steuerklasse III beziehen bedeutet, dass man den Freibetrag der Ehefrau bei der Lohnversteuerung mit abgezogen bekommen hat. Dann Einzelveranlagung zu beantragen bedeutet, dass man Dir diesen Freibetrag wieder abnimmt. WARUM hast Du Einzelveranlagung gewählt?? Die Erstattung von 5.600 € ist schon deshalb unmöglich, weil Du gar nicht so viel Lohnsteuer bezahlt haben kannst. Ich vermute stark, Du hast nicht nur hier, sondern auch in der App 9.000 statt 900 € eingetragen...

Einspruch und Zusammenveranlagung beantragen.

Nachtrag: was sind das für '2.500 € abgeführte Steuer'?


Muss ich ganz ehrlich gestehen das ich es nicht besser wusste. Wurde schon richtig eingetrage die 900€ da die Lohnsteuerbescheinigung hochgeladen wurden ist in die App.

Gibt es Formulare für einen Einspruch , oder besteht die möglichkeit das per Telefon zu machen. Oder sollte ich mir lieber einen Steuerberater nehmen zur Hilfe.

Ja genau die abgeführte Steuer ist das.


Vielen Dank für die Hilfe an alle:)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

es wurde ja schon einiges beantwortet, aber ich gehe es trotzdem nochmal durch.

Zitat:
1) Verstehe nicht was mit pauschalt versteuert genau gemeint ist. Aber ich musste da nur angebeben ob ich Verheiratet bin und ob wir zusammen leben. Ich glaube auch das da irgendwo der Fehler liegt.
Pauschal versteuert bedeutet, dass der Arbeitgeber die Steuern bezahlt (ein relativ kleiner Betrag, EDIT: der auch auf den Arbeitnehmer umgelegt werden kann, ich vermute, dass das bei deiner Frau so war), und damit ist es erledigt.
Die Alternative wäre auf Steuerkarte, in manchen Fällen ist das sinnvoll, bei dir aber sicher nicht.

Zitat:
2) Bin ich mir nicht sicher , aber der Lohnsteuerbescheid wurde hochgeladen, da waren die ganzen Vorsorge Beträge aufgeführt falls du das meinst.
Nein, das meinte ich nicht. Du musst die Vorsorgeaufwendungen erklären, das ist eine eigene Anlage (die manchmal vergessen wird, und je nach Software läuft das auch durch).
Das ist aber einer der Fehler, die das Finanzamt normalerweise korrigieren sollte (aber nicht drauf verlassen).

Zitat:
Sorry mein fehler, ca 900€ nicht 9.000€. 900€ sind die einbehaltene Lohnsteuer von punkt 3 steht da.
OK, das passt dann. Ich hatte zwar 700, aber so kleine Abweichungen kann es geben, aus mehreren Gründen.

Zitat:
Und kann es sein das es daran liegt das ich Einzelveranlagung genommen habe, das es so hoch ausfällt.
Bam. Natürlich liegt es daran. Sorry, aber mit den ganz dummen Dingen hab' ich nun auch nicht gerechnet. Hast du noch nie was vom Splittingvorteil gehört? Oder davon, dass manche Paare nur wegen der Steuer heiraten?

Zitat:
Einspruch und Zusammenveranlagung beantragen.
Richtig. In dem Einspruch sollte dann gleich geschrieben werden, dass die Frau gar kein steuerpflichtiges Einkommen bezieht.

Zitat:
Nachtrag: was sind das für '2.500 € abgeführte Steuer'?
Gute Frage. Ich hatte vordringlich nach den 9.000 gefragt (hat sich ja erledigt). Aber die 2.500 sind eigentlich auch nicht zu erklären.

Zitat:
OH Mann-- du bist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Begründung für diese harsche Kritik?
Ich kann bisher jedenfalls keine Pflicht erkennen.

Stefan

-- Editiert von reckoner am 05.03.2022 14:22

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
sm7777
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Bam. Natürlich liegt es daran. Sorry, aber mit den ganz dummen Dingen hab' ich nun auch nicht gerechnet. Hast du noch nie was vom Splittingvorteil gehört? Oder davon, dass manche Paare nur wegen der Steuer heiraten?


Natürlich , aber habe da nicht dran gedacht. Und ich frage mich immernoch wie die auf so eine hohe Erstattung kommen am Anfang.

Zitat (von reckoner):
Richtig. In dem Einspruch sollte dann gleich geschrieben werden, dass die Frau gar kein steuerpflichtiges Einkommen bezieht.


Reicht das dann, oder wollen die dann eine Art "berichtigte" Steuererklärung.

Vielen dank für deine hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von sm7777):
Gibt es Formulare für einen Einspruch
Bitte erst mal abwarten, was das Finanzamt dir schreibt. Es kommt ein Steuerbescheid, vermutlich mit der Post.
------------------------------------------
Zitat (von reckoner):
Bam. Natürlich liegt es daran.
Ich gehe von StKl III/V und Pflichtveranlagung aus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich gehe von StKl III/V und Pflichtveranlagung aus.


Ich gehe auch von Steuerklasse III/V aus, kann aber bislang keinen Anhaltspunkt für eine Pflichtveranlagung erkennen.

Die Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG sind hier nicht erfüllt.

Zitat (von sm7777):
Reicht das dann, oder wollen die dann eine Art "berichtigte" Steuererklärung.


Ja, das reicht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
sm7777
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bitte erst mal abwarten, was das Finanzamt dir schreibt. Es kommt ein Steuerbescheid, vermutlich mit der Post.


Kam grade rein per Post.

Wie die App angegeben hatte ca 3,5k davon 755€ Verspätungszuschlag.

Der Verspätungszuschlag resultiert daraus das ich es falsch angegeben habe das mit der Einzelveranlagung oder?

Muss leider nochmal nachfragen, also einfach einen Einspruch das meine Frau nur 450€ und ich doch Zusammenveranlagt werden will, ohne einen neue Steuererklärung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von sm7777):
Und ich frage mich immernoch wie die auf so eine hohe Erstattung kommen am Anfang.

Ich kenne jetzt taxfix nicht, aber jede steuersoftware, die ich kenne oder mit der ich bisher gearbeitet habe, stell am Ende eine detaillierte steuerberechnung zur Verfügung, anhand der man noch mal sieht, was man wo eingetragen hat und ob alles passen könnte. Da fallen Fehler dann auf. Ebenso gibt es meist eine Vergleichsberechnung, die dann gegenüberstellt wie viel Steuern man zu zahlen hat bei Einzel und wie viel bei zusammenveranlagung.
Gibt es sowas bei taxfix nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von sm7777):
Der Verspätungszuschlag resultiert daraus das ich es falsch angegeben habe das mit der Einzelveranlagung oder?

Nein, sondern natürlich weil zu spät abgegeben wurde. Wenn aber keine Pflicht bestanden hätte, gäbe es keinen Grund für einen Verspätungszuschlag.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von sm7777):
Muss leider nochmal nachfragen, also einfach einen Einspruch das meine Frau nur 450€ und ich doch Zusammenveranlagt werden will, ohne einen neue Steuererklärung.

Ja, reicht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von sm7777):
Bei mir kam ein Betrag von 5600€ als Erstattung raus, was mich auch ziemlich verdutzt hat, naja ich habe es dann einfach abgeschickt weil ich mir eigentlich sicher war das ich alles richtig eingetragen habe.

Schon da hätte dir doch auffallen müssen dass etwas nicht stimmen kann.
Man kann doch nicht mehr Steuern erstattet bekommen als man gezahlt hat, und da du nur 900 gezahlt hast laut steuerbescheinigung.....

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
sm7777
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Schon da hätte dir doch auffallen müssen dass etwas nicht stimmen kann.
Man kann doch nicht mehr Steuern erstattet bekommen als man gezahlt hat, und da du nur 900 gezahlt hast laut steuerbescheinigung.....


Das passiert wie gesagt wenn man nicht Ansatzweise Erfahrung damit hat.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2370 Beiträge, 631x hilfreich)

Da sämtliche Daten der Ehefrau und auch deren „Unterschrift" fehlt, wird man um eine „ergänzende" Steuererklärung kaum herum kommen!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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