Hohe Steuernachzahlung trotz ausschließlicher Einkünfte in Steuerklasse 1

18. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
black899
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Hohe Steuernachzahlung trotz ausschließlicher Einkünfte in Steuerklasse 1

Hallo,
ich bin in einer komischen Situation, in der die Steuersoftware (smartsteuer) behauptet, ich müsste knapp 600 Euro Einkommenssteuer nachzahlen. Da ich etwas verwirrt über das Ergebnis bin, bitte ich hier um Hilfe (Detaillierte Angaben über Einkünfte sind unten gelistet). Ich habe Anfang 2017 neben meinem Studium als Werkstudent gearbeitet. Während dieser Zeit war ich in der studentischen Krankenversicherung. Ab April habe ich dann nach meinem Studium eine Vollzeitstelle angefangen. Ich bin nicht Kirchensteuerpflichtig, ledig und habe keine Kinder. Für beide Tätigkeiten war ich in Steuerklasse 1.
Wenn ich in der Steuersoftware meine Tätigkeit als Werkstudent raus lasse, käme ich (nach Berücksichtigung der Werbungskosten, Riester, Rürup) auf eine Erstattung der Lohnsteuer in Höhe von ca. 1.000 Euro. Sobald ich die Tätigkeit als Werkstudent hinzufüge, spuckt die Software eine Steuernachzahlung von fast 600 Euro aus. Wie kann das sein? Da ich permanent in der Steuerklasse 1 war, sollte sowas doch gar nicht passieren.

Wenn die Berechnung stimmt, kann ich einfach auf eine Steuererklärung für 2017 verzichten? Bin ich dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben (die Steuererklärung aus dem Vorjahr hat ja auch keinen Verlustvortrag mehr)?

Folgende Angaben sind das Ergebnis der Steuersoftware:
Bruttoarbeitslohn ohne begünstigte Versorgungsbezüge: 43.579,00
- Werbungskosten ggf. Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 2.234,00
Einkünfte ohne begünstigte Versorgungsbezüge: 41.345,00
- Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen: 7.130,00
- Spenden und Beiträge: 40,00
Einkommen/zu versteuerndes Einkommen: 34.175,00
Tarifliche / festzusetzende Einkommensteuer lt. Grundtarif: 6.762,00
- Steuerabzug vom Lohn: 6.224,00
Einkommensteuernachzahlung: 538,00
Festzusetzender Solidaritätszuschlag: 371,91
- Steuerabzug von Lohn: 339,11
Nachzahlung Solidaritätszuschlag: 32,80
Nachzahlung: 570,80

Hier weitere Details zu meinen Einkünften:
Arbeitgeber 1:
Steuerklasse: 1
Beschäftigungsverhältnis: Werkstudent
Zeitraum: 01.01. – 31.03.2017
Bruttoarbeitslohn: 5.707,90 EUR
Einbehaltene Lohnsteuer: 176,32 EUR
Einbehaltener Solidaritätszuschlag: 6,52 EUR
Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: 533,69 EUR
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: 533,69 EUR
Beiträge zur privaten Kranken-, Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale: 643,64 EUR
Krankenversichert als Student: 93,59 EUR im Monat, 280,77 EUR für den genannten Zeitraum

Arbeitgeber 2: (Lohnsteuerbescheinigung liegt noch nicht vor)
Steuerklasse: 1
Beschäftigungsverhältnis: Angestellter
Zeitraum: 01.04. – 31.12.2017
Bruttoarbeitslohn: 37.872,00 EUR
Einbehaltene Lohnsteuer: 6.047,37 EUR
Einbehaltener Solidaritätszuschlag: 332,59 EUR
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: 3.261,77 EUR
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung: 2.957,34 EUR
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung: 523,32 EUR
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung: 531,94 EUR


Ich freue mich über jeden Rat.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße,
black899

-- Editiert von black899 am 18.02.2018 20:39

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nun ja: Als Werkstudent hatten Sie offenbar ca. 1.900 Euro im Monat. Da wären monatlich ca. 180 Euro Steuer und Soli angefallen. Offenbar wurde viel weniger einbehalten. Das erklärt jetzt nicht die ganze Differenz, aber doch einen Teil davon.
Bin ich dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben Nein. Unabhängig davon könnte die zu wenig bezahlte Steuer natürlich irgendwann mal bei einer Lohnsteueraußenprüfung auffallen und dann nachgefordert werden.

-- Editiert von muemmel am 19.02.2018 00:02

-- Editiert von muemmel am 19.02.2018 00:04

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Ich würde mir zunächst einmal die Monatsabrechnungen Jan-Mär anschauen, ob tatsächlich falsch einbehalten würde oder jetzt falsch übermittelt wurde!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Auch im Hinblick auf die Daten von AG2 komme ich auf eine Lohnsteuer >6.800€, also deutlich mehr als tatsächlich abgezogen wurde.

Es ist schon schräg, wenn gleich 2 AG die Lohnsteuer falsch berechnen. Kann es sein, dass bei Dir ein Steuerfreibetrag eingetragen ist?

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#4
 Von 
black899
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es ist schon schräg, wenn gleich 2 AG die Lohnsteuer falsch berechnen. Kann es sein, dass bei Dir ein Steuerfreibetrag eingetragen ist?


Finde ich auch echt komisch. Beim 1. AG kann ich mir vorstellen, dass da was nicht gant passt, weil ich als Werkstudent eingestellt war und jeden Monat andere Beträge verdient habe (da ich z.B. in der Vorlesungsfreienzeit unterschiedlich viele Stunden arbeiten konnte). Beim 2. AG kann ich mir das aber nicht erklären, da ich ein fixes Gehalt bekomme.
Zum Steuerfreibetrag: ich habe keinen beantragt und wüsste auch nicht wofür ich den bekommen sollte. Ich zahle zwar in eine Rürup-Rente ein, aber alleine der Vertragsabschluss sollte ja keinen "automatischen" Steuerfreibetrag veranlassen.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Hast Du denn schon auf Deine Gehaltsabrechnung geschaut? Dort wird normalerweise ein eingetragener Freibetrag aufgrführt. Prüfe doch mal, ob da 0 steht.

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#6
 Von 
black899
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Hast Du denn schon auf Deine Gehaltsabrechnung geschaut? Dort wird normalerweise ein eingetragener Freibetrag aufgrführt. Prüfe doch mal, ob da 0 steht.


Ich habe nochmal nachgeschaut: auf den Gehaltsabrechnungen steht überall 0 Euro Freibetrag. Daran kann es also nicht liegen.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da fällt mir jetzt auch nichts mehr ein, was da passiert sein kann.

Da kannst Du höchstens noch eine Gehaltsabrechnung anonymisiert hier einstellen, damit wir schauen können, ob uns irgendetwas auffällt, worauf wir jetzt nicht kommen.

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