Home Office Pauschale Student

29. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.08.2022 11:49:31
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Home Office Pauschale Student

Hallo,

wie verhält sich den Home Office Pauschale als Student?
Ich möchte für das Jahr 2020 eine Steuererklärung abgeben und habe in dem Jahr 3 Tage pro Woche als Werkstudentin gearbeitet. Dafür kann ich ja auf jeden Fall die Fahrtkostenpauschale geltend machen (HO war nicht möglich). Nur kann ich zusätzlich auch noch die Home Office-Pauschale für die Tage an denen ich gelernt habe und Online-Vorlesungen hatte, geltend machen?
Kann ich hierbei dann nur von einer 5 Tage Woche ausgehen oder auch mehr?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Nach dem Gesetzeswortlaut bei einem Zweitstudium m. E. ja.
Und zwar an den Tagen, an denen es genutzt wurde.
Werden die max. 120 Tage nicht bereits bei einer Fünf-Tage-Woche ausgeschöpft?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12301.08.2022 11:49:31
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe 3 Tage die Woche gearbeitet und werde hierfür die Fahrtkostenpauschle geltend machen, da ich ausschließlich im Büro war. Dann habe ich an 2-3 Tagen in der Woche Seminare gehabt oder gelernt. Dh ich möchte die 600 € Home Office-Pauschale fürs Studium geltend machen & dann eben noch die Fahrtkostenpauschale. Geht das? Mit nur den 2 Tagen in der Woche Home Office als Student komme ich noch nicht auf die 600 €. Habe aber letztendlich deutlich mehr als die 120 Tage gelernt bzw VL gehabt. Daher möchte ich zumindest die 120 Tage geltend machen.
Also wenn ich sozusagen zumindest zeitweise auch an 6 Tagen die Woche „gearbeitet" habe? Also Studium und Arbeit zusammen.

-- Editiert von locherle am 29.07.2022 14:34

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ich habe 3 Tage die Woche gearbeitet und werde hierfür die Fahrtkostenpauschle geltend machen, da ich ausschließlich im Büro war. Das macht abzüglich Urlaub ca. 140 Tage - weitere 120 Tage Seminare und Online-Lernen dürfte da noch glaubhaft sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen