Home Office im Ausland - Wo steuerpflichtig

3. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Taxinator
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Home Office im Ausland - Wo steuerpflichtig

Hallo zusammen,
durch Corona haben wir gelernt, dass man von zu Hause ebenso gut - wenn nicht gar besser - produktiv sein kann, wie im Büro. Jetzt fragt man sich natürlich, wieso soll ich bei mir daheim sitzen und nicht in Spanien oder Bali? Hierzu habe ich mehrere Fragen:
(1) Ich nehme an - außerhalb der EU - braucht man hierfür im jeweiligen Land ein Business Visum, richtig? Oder noch mehr?
(2) Meistens gibt es ja "Schonzeiten" á la "nicht mehr als 90 Tage / 180 Tage etc." bevor man dort steuerpflichtig wird. Wäre es dann nicht sogar möglich nirgendwo steuerpflichtig zu sein, wenn man vor Ablauf der jeweiligen Frist ins nächste Land geht und auch nicht zurück nach Deutschland geht?
(3) Wie machen dies konkret Work & Traveller oder diese Travel Blogger, auf die müsste doch das oben gefragte zutreffen, oder?
(4) Angenommen, man MÖCHTE jedoch weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein, wie oft muss man dann mindestens zurück kehren?
(5) Wie ist das in der EU? Ich kann mich ja frei bewegen und auch überall arbeiten, aber was gilt es hier zu beachten? Könnte ich zum Beispiel über den Winter in Italien oder Spanien leben und über den Sommer zurück nach Deutschland?

Vielen Dank und Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

zu 1.: Das kommt auf die Visa-Regelungen und die weiteren relevanten Gesetze im jeweiligen Staat an. Im Regelfall benötigt man aber für so etwas ein spezielles Visum.

zu 2.: Nein, in den meisten Staaten gibt es keine derartigen Schonzeiten.

zu 3.: Gute Frage und ich tippe darauf, dass in den Kreisen Steuerhinterziehung keine Seltenheit ist.

zu 4.: Es besteht im Regelfall kein Wahlrecht, in welchem Staat Einkünfte zu versteuern sind.

zu 5.: Zu beachten sind die nationalen Steuergesetze in den Staaten, in denen man die Arbeit ausübt. Wahrscheinlich sind auch weitere Gesetze zu beachten. Außerdem ist eine Zustimmung des AG erforderlich, wenn man seine Tätigkeit ins Ausland verlegt.

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