Home-Office in kleiner Wohnung

19. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Christian245
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Home-Office in kleiner Wohnung

Guten Abend,

ab 01.01.08 werde ich innerhalb meiner Firma wechseln und eine Tätigkeit im Außendienst übernehmen. Hierzu gehört Firmenwagen (KM Pauschale 0 da Arbeit von zuhause erledigt wird, muss wohl nur mit 1% des Listenpreises versteuert werden) und das Home-Office. da ich nur eine 2-Zimmer Wohnung habe, möchte ich das Wohnzimmer umstellen und auch zusätzlich als Home-Office benutzen!

1. ich gehe davon aus das das in Ordnung ist, auch wenn man kein eigenes Zimmer für die Arbeit vorweisen kann. Ist dann ein privater Raum, der auch als Arbeitsplatz genutzt wird. Sonst bin ich innerhalb der Arbeitszeit auf Kundenbesuch.
2. Kann ich hier Steuern in jeglicher Form absetzen? Bei einem eigenen Raum sind Miete und Nebenkosten absetzbar, wie sieht es bei diesem "Mixedraum" aus?

Lohnt es sich sogar eine Wohnung mit 3 Zimmern zu nehmen und 100.- mehr zu zahlen, weil man dann mehr Rückgaben erhält?

Vieln Dank für die hoffentlich vielen Antworten

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Christian245
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

nein, ich bin arbeitnehmer

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Christian245
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

ah ok, danke schön... aber es ist generell erlaubt, ein Privates Zimmer auch als Arbeitszimmer zu benutzen (Wohnzimmer/Arbeitszimmer), nur darf dieses nicht steuerlich abgestezt werden. liege ich da jetzt richtig?

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Das ist natürlich die Frage ob man hier Kosten erzeugen soll um Kosten absetzen zu können.

Bei einer 2-Zimmerwohnung wird ein Arbeitszimmer übrigens sowieso nicht anerkannt. Es müssen schon genug andere Räume vorhanden sein außerdem ist hier ja vorliegend, dass das Zimmer nicht nur ausschließlich beruflich genutzt wird.

Ab 2007 wären die Kosten aber schon wegen der Gesetzesänderung nicht mehr abzugsfähig, da das Arbeitszimmer hier nicht dem Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Und ob für den Arbeitnehmer ein anderer Arbeitplatz zur Verfügung steht oder nicht, ist ab 2007 nicht mehr von Wichtigkeit, dieser Passus wurde aus dem Gesetz entfernt.


:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Christian245
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen dank für die netten Antworten.
Ich denke es würde sich nicht lohnen, ein weiteres Zmmer zu mieten. Hier sind Kosten die anfallen und ich denke nicht, das sich diese mit der Steuerrückerstattung decken könnten. Ich werde das Wohnzimmer mit als Home-Office benutzen.
Bedeutet "Mittelpunkt der Arbeit" denn das hier ausschließlich gearbeitet wird? Weil ich bin ca. 2-3 tage pro Woche auf Reise, hieße das das ich selbst bei einem seperaten Arbeitszimmer nicht absetzen könnte wenn ich nicht ständig im Home-Office arbeite?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Bis 2006 hat es ausgereicht, wenn ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stand. Ab 2007 muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit darstellen. Auch aus qualitativer Sicht. Ein Handelsvertreter oder ein Lehrer können ab 2007 ein Arbeitszimmer nicht mehr geltend machen.

Wenn Sie allein an 3 Tagen dienstlich unterwegs sind, kann auch hier der Mittelpunkt der Tätigkeit nicht mehr im Arbeitszimmer liegen.

Es gibt dazu auch umfangreiche BMF Erlasse. Die werde ich hier mal posten. Direktlinks sind ja hier leider nicht möglich, deshalb gehts nur mit einer ewiglangen Textadresse:

Bis 2006:

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/003,templateId=raw,property=publicationFile.pdf


Ab 2007:

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/187,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

'

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.934 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen