Homeoffice Arbeitsplatz wegen Dienstwagen

25. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
mario mueller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Homeoffice Arbeitsplatz wegen Dienstwagen

Hallo zusammen,

ich werde am 01.11 einen neuen Job beginnen. Der neue Arbeitsgeber stellt mir einen Geschäftswagen zu Verfügung.
Die Crux: Die Distanz Wohnung - Arbeitsplatz beträgt ca. 60 km.
Da diese Entfernung mit 0,03% * Kilometerpauschale zu versteuern ist, ist dies für mich sehr verlustreich.
Ich werde voraussichtlich auch nur ca 2 mal pro Monat im Büro sein.

Ist es daher grundsätzlch möglich, dass die Wohnung als Arbeitsplatz angesehen werden kann?

Wäre dies dann die Home-Office Variante?

Welche Dinge muss ich da berücksichtigen?

Vielen Dank und viele Grüße

Mairo Müller

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46706 Beiträge, 16556x hilfreich)

Hast Du einen eigenen Arbeitsplatz bei Deinem Arbeitgeber? Eigener Schreibtisch, Stuhl usw.?

Das sollte in so einem Fall vermieden werden. Denn nur, wenn Du keinen eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hast, dann wird das Home-Office als Arbeitsplatz anerkannt.

Außerdem ist das auch davon abhängig, was für einen Job Du machst. Wenn Du eine typische Außendiensttätigkeit ausübst, dann wird so ein Home-Office eher anerkannt, als wenn Du Deine Büroarbeit nur nach Hause ins Home-Office verlagerst.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

Hallo Mario,

wir sind im AUssendienst 6 Kollegen, 3 mit Homeoffice (400-600km von der Firma weg) und 3, die Ihren Schreibtisch im Büro haben. Keiner von uns versteuert mehr als die 1%. Lediglich die Kollegen mit Deinstwagen, die nicht im AD sind versteuern diese Firmenfahrten.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46706 Beiträge, 16556x hilfreich)

Dann sollten sich die Kollegen mit Schreibtisch im Büro aber nicht erwischen lassen.

Wenn so etwas bei einer Betriebsprüfung auffällt, dann kann das zu einer Steuernachzahlung über mehrere Jahre führen.

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#4
 Von 
Preis-Wert ?
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

nach den BFH Urteilen aus Mai 2006 sehe ich dies doch differenzierter: Ab dem 01. Januar 2006 bewertet die Finanzverwaltung allerdings nach den Maßstäben, ob die Räumlichkeiten des Arbeitgebers nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufgesucht werden. Ein Maßstab 20 % der wöchentl. Arbeitszeit ist demnach überholt. Selbst bei 400-600 km wäre ich vorsichtig (auch wenns saublöd klingt). Ob ein eingerichteter Arbeitsplatz eingerichtet ist, gilt heute sicherlich auch noch. Aber: was ist denn "nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufgesucht" - der Finanzverwaltung wird hier ein großes Tor geöffnet. Und wenn Fahrten zw. Whg. u. Arb.St. mit 0,03% zu versteuern sind, so doch leider nur mit vollen Monatswerten. Aber in der ESt Erklärung darf ich dann nur die 2 (s.o. bei Mario) Fahrten zum Betrieb ansetzen ? Da zahlt man doch voll drauf.

Dankbar für jeden TIPP.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

Korrektur:

Meine 3 Kollegen zahlen doch die 0,03% !!!

Sorry

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