Homeoffice Partnerin

27. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
MichaBV
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Homeoffice Partnerin

Hallo,

Bevor die Steuererklärung für das KJ2022 erstellt werden kann stellt sich mir eine etwas schwere, für mich, Frage.

Konstellation
Meine Partnerin arbeitet seit corona im homeoffice. Es gibt präsentzeiten, d.h. im Schnitt eine Woche pro Monat muss sie in die Firma. Restliche Zeit befindet sie sich im homeoffice.
Eigener Raum, ausschließlich Büro.

In wie fern kann steuerrechtlich das Büro, sowie die Kosten für Internet und Strom gelten gemacht werden?
Nach meiner Rechnung sind es ca 76 Prozent (Berechnung der Tage im homeoffice für das Jahr 2022), somit greift nur die pauschale oder?

Und die stromkosten, also der stromvertrag hat ihren Namen aber der Internetvertrag läuft auf meinem Namen.
Kann sie die Internetkosten abbrechnen auch wenn sie nicht der Vertragspartner ist?

Wir sind nicht verheiratet aber wohnen zusammen. Mietvertrag läuft auf uns beide.

Ich hoffe es bringt jemand Licht ins dunkle.

Beste Grüße
MichaBV

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

M.E. bleibt in dem Fall für 2022 nur die Pauschale von fünf Euro je Tag, da die Voraussetzungen der Abziehbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmer nicht vorliegen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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