Hallo zusammen!
Ich hatte 2022 einen steuerpflichtigen Nebenjob auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung (Steuerklasse 6).
Diesen habe ich zu 100 % aus dem Homeoffice ausgeübt.
Kann ich hierfür auch die Homeofficepauschale geltend machen? Größtenteils habe ich da nach dem Feierabend meines Hauptjobs gearbeitet. Ich würde dann also an einzelnen Tagen sowohl Enfernungspauschale (Hauptjob) als auch Homeofficepauschale (Nebenjob) geltend machen. Ich finde keine Regelung, die dagegen spricht, aber etwas komisch kommt es mir schon vor.
Vielleicht hat dazu ja schon jemand Erfahtungswerte?
Vielen Dank im Voraus
Homeofficepauschale für Nebenjob
10. Januar 2023
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Frage vom 10. Januar 2023 | 11:45
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
Homeofficepauschale für Nebenjob
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#1
Antwort vom 10. Januar 2023 | 12:06
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 260x hilfreich)
Geltend machen in welcher Weise?ZitatKann ich hierfür auch die Homeofficepauschale geltend machen? :
Steuermindernd?
Kaum, denn beim Minijob fällt keine Lohnsteuer an, die durch Werbungskosten gemindert werden könnte.
#2
Antwort vom 10. Januar 2023 | 12:13
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
Ja, steuermindernd als Werbungskosten.
Es handelt nicht um einen Minijob. Der Arbeitslohn ist ganz normal steuerpflichtig und mir wird auch Lohnsteuer abgezogen.
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#3
Antwort vom 10. Januar 2023 | 12:32
Von
Status: Master (4874 Beiträge, 1175x hilfreich)
M.E. ja, allerdings wird es auch dem FA bzw. dem RMS "komisch" vorkommen, wenn die Zahl der Tage insgesamt eine bestimmte Anzahl übersteigt und man muss es erläutern.
#4
Antwort vom 10. Januar 2023 | 13:09
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
M.E. nein. Gesetz sagt:
Zitat:Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht, für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr;
Dementsprechend würde ich auf die Gesamtheit der Tätigkeit abstellen.
-- Editiert von User am 10. Januar 2023 13:10
#5
Antwort vom 10. Januar 2023 | 13:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
ZitatIch finde keine Regelung, die dagegen spricht, :
Dann hast Du aber nicht richtig gesucht:
Der § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 4 EStG lautete in der Fassung 2022:
Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht, für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr;
An der Ausschließlichkeit fehlt es, wenn der Hauptjob am gleichen Tag am Arbeitsplatz ausgeübt wird.
ZitatKann ich hierfür auch die Homeofficepauschale geltend machen? :
Daher: Nein
#6
Antwort vom 10. Januar 2023 | 13:14
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
ZitatDementsprechend würde ich auf die Gesamtheit der Tätigkeit abstellen. :
Ahhh okay, Danke!
Nach diesem Text wäre also keine Homeofficepauschale anzusetzen, wenn ich an einem Kalendertag sowohl meine Hauptarbeitsstätte aufsuche als auch abends von zu Hause aus im Nebenjob arbeite.
Wenn ich aber nun an einem Samstag meinen Nebenjob ausübe, nicht aber meinen Hauptjob, müsste ich die Pauschale aber ja ansetzen können, oder?
#7
Antwort vom 10. Januar 2023 | 14:48
Von
Status: Student (2359 Beiträge, 631x hilfreich)
ZitatWenn ich aber nun an einem Samstag meinen Nebenjob ausübe, :
ZitatGrößtenteils habe ich da nach dem Feierabend meines Hauptjobs gearbeitet. :
Über wieviele Tagen reden wir hier ohne Steuerhinterziehung zu begehen?
taxpert
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