Honorarbasis oder andere Einkommensart?

17. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.12.2021 15:36:32
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Honorarbasis oder andere Einkommensart?

Hallo,

ich frage für meine Schwiegermutter, die in ein paar Monaten in Rente geht.
Ihr wurde angboten als Schreibkraft zu arbeiten.

Sie würde regelmäßig Kassetten zum abtippen bekommen und dafür monatlich einen festen Betrag überwiesen bekommen (370,-€).
Wie ist diese Tätigkeit einzuordnen? Honorarbasis?
Muss dafür ein Gewerbe angemeldet werden?

Ich habe die Daten mal durch die Steuersoftware gejagt, da bleibt ja kaum was übrig, wenn ich das korrekt angegeben habe. Zumal ihre Witwenrente auch gekürzt werden würde.

Vielleicht könnt ihr ein paar Tipps geben.

Vielen Dank.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von MaxM87):
Wie ist diese Tätigkeit einzuordnen? Honorarbasis?
Muss dafür ein Gewerbe angemeldet werden?

Grundsätzlich wäre die Ausübung als Minijob denkbar.
Dann muss kein Gewerbe angemeldet werden.

Zitat (von MaxM87):
Ich habe die Daten mal durch die Steuersoftware gejagt, da bleibt ja kaum was übrig, wenn ich das korrekt angegeben habe.

Due Steuerbelastung würde vielleicht 20% betragen. "Kaum was übrig" bedeutet für mich ungeachtet der Kürzung der Witwenrente etwas Anderes.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
guest-12304.12.2021 15:36:32
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

und danke für die Info.

Der Auftraggeber arbeitet ebenfalls auf Honorarbasis und wird das wahrscheinlich auch bei meiner Schwiegermutter so wollen. Ich werde diese Idee aber mal erwähnen.

Der nächste Schritt wäre dann zum Finanzamt eine Gewerbe anmelden? Dort gibt es doch aber auch Freibeträge.
Kleingewerbe 24.500€?!
Eine Rechnung würde aber nicht geschrieben werden.


Nach meiner Berchung würde die Witwenrente um 125€ gesenkt werden und der Steueranteil würde dann ca. bei 75€ liegen. Damit wären von den 370€ schon 200€ weg.
Eventuell dann noch Krankenversicherung, wobei diese wohl über die Rente abgedeckt wäre.


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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Muss dafür ein Gewerbe angemeldet werden?


Davon würde ich abraten. Hier liegt aus den bisher gemachten Angaben eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vor

Ich rate zu einem 450 EUR Job oder einer kurzfristigen Beschäftigung - Je nachdem. Wenn wirdklich dauerhaft jeden Monat ca. 370 EUR verdient werden, ist es eher ein Minijob.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12304.12.2021 15:36:32
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was macht man, wenn beides nicht in Frage kommt?

Scheinselbstständigkeit könnte man in der Tat vermuten.

Es kann doch eigentlich nicht so schwer sein eine Nebentätigkeit anzugeben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12304.12.2021 15:36:32
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

wiederkehrenden Bezüge?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Nein, es ist ja auch überhaupt nicht schwer, eine Nebentätigkeit anzumelden! Dafür wurde der Minijob ermöglicht.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Der nächste Schritt wäre dann zum Finanzamt eine Gewerbe anmelden? Dort gibt es doch aber auch Freibeträge.
Kleingewerbe 24.500€?!


Der gilt für die Gewerbesteuer. Hier geht es aber um die Einkommensteuer. Ein Gewerbe meldet man übrigens nicht beim Finanzamt, sondern bei der Stadt an.

Allerdings würde auch ich den Job als Scheinselbständigkeit einstufen und daher die Anstellung im Rahmen eines Minijobs empfehlen.

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