Honorartätigkeit als Angestellter

16. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mikrobiom
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Honorartätigkeit als Angestellter

Hallo,

ich bin noch relativ neu im Beruf und habe leider kaum Erfahrung mit steuerrechtlichen Fragen.

Ich bin als angestellter Arzt in einem Krankenhaus tätig. Ich erhalte außerdem von einer Firma für die Erstellung eines Reports ein Honorar. Der Vertrag ist zwischen mir und der Firma und stellt ja somit eime Nebeneinkunft zu meinem normalen Angestelltengehalt dar (es ist das einzige Honorar bzw. die einzige Einkommenquelle außerhalbs meines normalen Gehalts als Angestellter). Das Honorar beträgt weniger als 2000 Euro.

Ich habe mich versucht zu belesen und komme zu folgenden Fragen:

1) Die Firma zahlt mir ein Netto Honorar. Grundsätzlich müsste dieses Honorar aber doch auch umsatzsteuerpflichtig sein (da es ja eine schriftstellerische und keine klassische ärztliche Tätigkeit im engeren Sinne ist). Dazu muss ich dann noch 7% Unsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer auf der Rechnung stellen, die mir die Firma als Vordruck gegeben hat?

2) Es handelt sich um eine Nebentätigkeit, entsprechend muss ich das ja dann in der Steuererklärung angeben und versteuern. Sozusagen muss ich einmal Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit (also mein Krankenhausgehalt) und Einkommen aus selbständiger Arbeit (das Honorar für den Report) angeben. Mein Angetelltengehalt wird ja automatisch versteuert, das Honorar ja aber nicht. Die entsprechende Summe muss ich dann nach meiner Erklärung dem Finamzamt überweisen oder schon vorher? Woher weiß ich überhaupt, wie viel Einkommensteuer ich zusätzlich bezahlen muss? Erklärt man dies zunächst und reicht dem Finanzamt die gestellte Rechnung durch mich an die Firma ein und überweist dann erst im Nachgang die 7% der Umsatzsteuer plus den Betrag der Einkommenssteuer an das Finanzamt, nachdem das Finanzamt nach Einreichen meiner Erklärung eine Forderung gestellt hat?

3) Auf dem Vordruck der Rechnung muss eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID angegeben werden. Ich habe letzteres nicht, reicht dann einfach meine Steueridentifikationnummer?

Sorry für den langen Text. Ich hoffe ich habe das Ganze nicht unnötig kompliziert dargestellt. Eigentlich wollte ich einfach nur eine interessanten Report für Kollegen publizieren...

Ich danke vielmals für die Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2028 Beiträge, 706x hilfreich)

Solange Dein Umsatz unter 22000 € pro Jahr bleibt kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, dann brauchst Du gar keine USt auszuweisen und abzuführen, bist im Gegenzug aber auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.

Die Nebentätigkeit solltest Du zeitnah dem Finanzamt anzeigen. Das fordert Dich dann auf einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abzugeben. Darin gibst Du die für das Jahr zu erwartenden Einnahmen an, woraufhin das Finanzamt ggf. Vorauszahlungen festsetzt. Die endgültige Feststellung der Steuer erfolgt dann im Rahmen der Veranlagung Deiner Einkommensteuererklärung.

Auf der Rechnung reicht dann auch die Steuernummer.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Mikrobiom
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Solange Dein Umsatz unter 22000 € pro Jahr bleibt


Ich habe Einkünfte als Angestellter über 22.000 Euro pro Jahr, für die Umsatzsteuer ist das aber dann nicht relevant, da sich die 22.000 Euro dann nur auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit beziehen? D.h. solange alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nicht 22.000 Euro übersteigen, brauche ich keine Umsatzsteuer anzugeben?

Ich danke vielmals für die rasche und tolle Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46737 Beiträge, 16569x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Die Nebentätigkeit solltest Du zeitnah dem Finanzamt anzeigen.


Wenn das eine einmalige Sache ist, dann ist das nicht erforderlich.

Zitat (von Minrobiom):
Woher weiß ich überhaupt, wie viel Einkommensteuer ich zusätzlich bezahlen muss?


Das steht im Steuerbescheid. Wenn Du Single bist, dann würde ich bei einem mutmaßlichen Einkommen, das ein Arzt hat mit einer Steuerlast von 42% auf das Honorar rechnen.

Zitat (von Mikrobiom):
Auf dem Vordruck der Rechnung muss eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID angegeben werden. Ich habe letzteres nicht, reicht dann einfach meine Steueridentifikationnummer?


Ja, du solltest stattdessen einen Hinweis aufnehmen, dass Du nach § 19 UStG von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst.

0x Hilfreiche Antwort

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