Hi,
man hat mir einen Job als Honorartrainer angeboten (Sport). Nun mache ich diese Aufgabe eher aus Überzeugung und nicht, um Geld zu verdienen. Allerdings habe ich etwa 50 km zur Trainingsstätte. Ich habe mit dem lokalen FA telefoniert und man sagte mir, dass ich Fahrtkosten zur Trainingsstätte, Telefonkosten, PC etc. absetzen kann. Wenn ich alleine die Fahrtkosten betrachte (2 x 50 km * 0,30 EUR), übersteigen diese die Einnahmen. Somit würde in der Anlage S ja ein Verlust eingetragen werden. Wirkt der sich dann auf meine "normalen" Einnahmen aus? Kann das FA diese Tätigkeit unterbinden, da es keinen Sinn macht, auf dauer etwas zu betreiben, was Verlust macht? Ich hätte auch kein Problem damit, die Tätigkeit =0 zu rechnen.
Ist es ein Problem, wenn ich mit der Bahn (Dauerkarte) fahre? Kann ich dann trotzdem die Kilometer abrechnen?
Viele Grüße
Andi2000
-----------------
" "
Honorartrainer - Einnahmen - Ausgaben=Verlust
15. Februar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 15. Februar 2012 | 00:54
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
Honorartrainer - Einnahmen - Ausgaben=Verlust
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. Februar 2012 | 17:48
Von
Status: Student (2064 Beiträge, 1186x hilfreich)
quote:Unterbinden natürlich nicht, aber als steuerlich irrelevante Liebhaberei (fehlende Gewinnerzielungsabsicht) behandeln.
Kann das FA diese Tätigkeit unterbinden, da es keinen Sinn macht, auf dauer etwas zu betreiben, was Verlust macht? Ich hätte auch kein Problem damit, die Tätigkeit =0 zu rechnen.
#2
Antwort vom 15. Februar 2012 | 20:27
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
Hi,
ich habe ja auch keine Gewinnerziehlungsabsicht. Hat das irgendwelche Konsequenzen?
-----------------
" "
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. Februar 2012 | 14:21
Von
Status: Student (2064 Beiträge, 1186x hilfreich)
Du kannst den Verlust aus dieser Tätigkeit nicht mit deinen anderen Einkünften verrechnen und so deine Steuerlast minimieren, ansonsten keine Konsequenzen.
Und jetzt?
Schon
267.712
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten