Hallo,
Als Selbständiger habe ich mit dem Auftraggeber einen Honorarvertrag abgeschlossen.
Muss nun notwendigerweise ZUSÄTZLICH von mir eine Rechnung gestett werden oder genügt der Honorarvertrag?
Danke für die Auskunft.
-----------------
""
Honorarvertrag plus Rechnung notwendig?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein Vertrag kann auch eine Rechnung sein, wenn er alle im § 14 Abs. 4 UStG
genannten Angaben enthält.
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustae/abs14.1..html
Danke schon mal.
Das heißt dann auch, dass dieser Honorarvertrag keine Rechnungsnummer enthalten braucht. Richtig?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Doch, es braucht eine fortlaufende Rechnungsnummer. Siehe hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=318814
Meine Frage wäre noch, wie es bei Kleinunternehmern verhält, die keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Hier kann ja auch der Vorsteuerabzug nicht gefährdet sein. Was passiert hier, wenn die Rechnungsangaben unvollständig sind?
Grundsätzlich hat auch ein Kleinunternehmer Rechnungen auszustellen, die die Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG
mit Ausnahme des gesonderten Steuerausweises enthalten müssen.
Allerdings kann keine negative Konsequenz aus einer Unvollständigkeit gezogen werden.
Nach Auffassung des FG Köln (Urteil v. 7.12.2017, Az. 15 K 1122/16
) sei dies kein Buchführungsmangel, der zu Hinzuschätzungen legitimiere. Gegen dieses Urteil ist jedoch die Revision vor dem BFH anhängig, sodass eine richtungsweisende Entscheidung noch aussteht.
-- Editiert von Cybert. am 23.11.2018 19:36
Herzlichen Dank!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten