Hallo,
ich arbeite für gewöhnlich im Home Office (Arbeitszimmer ist vom Finanzamt anerkannt), muss aber seit Neuestem 8 Mal pro Monat zu meinem 160 km entfernten Arbeitsort fahren. Die Termine legt der Arbeitgeber frühzeitig fest und sind für alle Mitarbeiter verbindlich.
In einigen Fällen handelt es sich um zwei aufeinanderfolgende Tage. An diesen möchte ich nicht abends zweieinhalb Stunden lang nach Hause und am nächsten Morgen wieder zwei bis zweieinhalb Stunden zum Arbeitsort fahren, sondern vor Ort in einem Hotel übernachten.
Jetzt bin ich nicht sicher, wie ich diese Übernachtungskosten (ca. 60 bis 80 Euro pro Nacht) in meiner Steuererklärung geltend machen kann. Ich gebe die Kosten fürs Arbeitszimmer an den Tagen an, an denen ich im Home Office tätig war. Und ich gebe die Entfernungspauschale für die Tage an, an denen ich an meinen Arbeitsort gefahren bin. Aber kann ich die Übernachtungskosten als doppelte Haushaltsführung geltend machen? Oder als Reisekosten für eine Dienstreise? An den Tagen fällt ja die Entfernungspauschale für die Fahrt zum Arbeitsort weg (der Rückweg zählt meines Erachtens nicht - weil nur die einfache Fahrt abgesetzt werden kann).
Ich bedanke mich schon mal vorab für Antworten!
-- Editiert von User am 9. Dezember 2023 20:04
Hotelkosten als Doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Zitat :In einigen Fällen handelt es sich um zwei aufeinanderfolgende Tage. An diesen möchte ich nicht abends zweieinhalb Stunden lang nach Hause und am nächsten Morgen wieder zwei bis zweieinhalb Stunden zum Arbeitsort fahren, sondern vor Ort in einem Hotel übernachten.
Wie lange arbeitest Du denn an diesen Tagen?
Ich würde meinen, dass Du da Probleme bekommen kannst wegen der Arbeitszeiten.....
Wo ist denn laut Vertrag Dein Arbeitsplatz?
Zitat :Wie lange arbeitest Du denn an diesen Tagen?
Ich würde meinen, dass Du da Probleme bekommen kannst wegen der Arbeitszeiten....
Wieso sollte ich Probleme wegen der Arbeitszeiten bekommen, wenn ich nach der Arbeit nicht nach Hause fahre, sondern in einem Hotel übernachte? Das verstehe ich nicht.
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Zitat :wenn ich nach der Arbeit nicht nach Hause fahre,
Ich meinte eben, wenn Du nach Hause fährst...... Es scheint ja dann eine Dienstreise zu sein und hier ist auch der Arbeitgeber in der Fürsorgepflicht...
Okay, ich habe mich offenbar etwas unklar ausgedrückt, sorry. Der Arbeitgeber will künftig nicht mehr, dass alle Mitarbeiter nur noch im Home Office sind bzw. nur sporadisch am Arbeitsort auftauchen, sondern will pro Monat acht feste Tage nennen, an denen alle ins Büro kommen und dort arbeiten sollen. In einigen Fällen handelt es sich um zwei aufeinander folgende Tage. Dann will ich in einem Hotel übernachten, um mir Fahrerei zu ersparen.
Ich mache meine Steuererklärung mit WISO. Über die Suchfunktion finde ich zwei Möglichkeiten, wo ich Hotelunterbringungen angeben kann: Bei der doppelten Haushaltsführung und bei Reisekosten. Wo trage ich meine Rechnung richtigerweise ein?
Ich nenne mal ein Beispiel:
In einer Woche arbeite ich Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag im Home Office und Dienstag an meiner Arbeitsstelle vor Ort. Da gebe ich für den Dienstag die Entfernungspauschale für Fahrten zum Arbeitsplatz an. In der nächsten Woche arbeite ich Montag, Dienstag und Donnerstag vor Ort, Mittwoch und Freitag bin ich im Home Office (wie gesagt, es sind insgesamt acht Tage pro Monat vor Ort vereinbart). Ich gebe für Montag und Donnerstag die Entfernungspauschale an, und da ich von Montag auf Dienstag vor Ort übernachtet habe, will ich für Dienstag die Hotelrechnung absetzen. Ist das jetzt eine doppelte Haushaltsführung?
-- Editiert von User am 10. Dezember 2023 08:13
Zitat :Jetzt bin ich nicht sicher, wie ich diese Übernachtungskosten (ca. 60 bis 80 Euro pro Nacht) in meiner Steuererklärung geltend machen kann.
Die Kosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden (BFH-Urteil vom 5.8.2004, Az. VI R 40/03).
Um eine doppelte Haushaltsführung handelt es sich jedoch nicht.
Zitat :Die Kosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden (BFH-Urteil vom 5.8.2004, Az. VI R 40/03).
Ja, das dachte ich mir auch. In meinem WISO-Steuerprogramm habe ich unter "Werbungskosten" folgende Möglichkeiten, etwas einzutragen:
- Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)
- Arbeitsmittel
- Arbeitszimmer
- Fortbildungskosten
- Reisekosten
- Doppelter Haushalt
- Bewerbungskosten
- Telefon und Internet
- Umzugskosten
- Steuerberatungskosten
- Porto
- Bewirtungskosten
- sonstige Ausgaben
Wie gesagt, unter Doppelter Haushalt und unter Reisekosten werden Hotelrechnungen mit abgefragt. Wenn das aber beides nicht in Frage kommt, trage ich die Hotelrechnung wohl am besten unter "sonstige Ausgaben" ein.
Zitat :Wenn das aber beides nicht in Frage kommt, trage ich die Hotelrechnung wohl am besten unter "sonstige Ausgaben" ein.
Richtig
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