Hundesteuer Erst Singel dann verheiratet!

14. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Montekete
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 43x hilfreich)
Hundesteuer Erst Singel dann verheiratet!

Hallo,

ich hoffe mir kann in diesem Forum weiter geholfen werden.
Wir haben 4 Hunde. Vor der Eheschließung hatte jeder 2 Hunde auf seinen Namen angemeldet, war ja auch bzw. ist ja auch günstiger.
Nach der Heirat hat die Stadt xyz mich als alleinigen Hundebesitzer dieser 4 Hunde angesehen somit darf ich bedeutend mehr Hundesteuern zahlen als vorher?
Wo finde ich Gesetzestexte wo dies rechtens ist. Es kann doch nicht sein das ein einziger für 4 Hunde Bezahlen muss und der Partner nichts?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das richtet sich nach der Hundesteuersatzung der Stadt, in der Du wohnst. Nach dieser Satzung solltest Du auf der Homepage Deiner Stadt suchen.

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#2
 Von 
Montekete
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 43x hilfreich)

Heißt das jede Gemeinde ihr eigens Süppchen kocht?
Es muss doch ein Gesetzt geben wo etwas zu finden ist.

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"Liebe Grüsse
Montekete"

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Heißt das jede Gemeinde ihr eigens Süppchen kocht?


Ja. es kann durchaus sein, dass der Nachbarort nur einen Bruchteil der Hundesteuer oder im Extremfall gar keine Hundesteuer erhebt.

quote:
Es muss doch ein Gesetz geben wo etwas zu finden ist.


Nein, aber wenn man sich verschiedene Hundesteuersatzung anschaut, dann hat man schon den Eindruck, die hätte alle voneinander abgeschrieben (außer Höhe der Steuer). Der Städte- und Gemeindebund stellt dafür Mustersatzungen zur Verfügung, die aber keinen Gesetzescharakter haben

Typisch für Hundesteuersatzungen (§ 2 Abs. 2 der Mustersatzung) ist die Berechnung der Steuer nach Haushalten. Wenn Ihr vor Eurer Hochzeit bereits im gleichen Haushalt zusammen gelebt habt, dann war die alte Steuerfestsetzung wahrscheinlich falsch.

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#4
 Von 
Montekete
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 43x hilfreich)

Mich würde wirklich interessieren warum die Stadt dann auf eine Person allein die Hundesteuer für 4 Hunde abwälzt.
Klar so bekommen sie ja mehr Gebühren, im Gegenzug dürfen meine Hunde nicht auf den Rasen kac***, nicht so laut bellen.... *kopfschüttel*

Ist die Hundesteuer überhaupt noch Zeitgemäß?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn die Hundesteuersatzung Deiner Stadt weitgehend der Mustersatzung entspricht, dann bist Du mit Deiner Frau Gesamtschuldner.

Wenn zwei Personen Gesamtschuldner sind, dann kann sich der Gläubiger (die Stadt) aussuchen, an wen sie den Steuerbescheid schickt und kann erwarten, dass die Gesamtschuldner den Betrag unter sich aufteilen.

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