Habe folgendes Problem.
Ich habe Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen.
Habe dazu in Anlage V die Zeile 31 ausgefüllt und die Einkünfte abzüglich Werbungskosten (anteilige Kosten für die Zimmer, Miete inkl. NK) eingetragen.
Die Aufschlüsselung dieser Kosten habe ich auf einem zusätzlichen Blatt aufgeführt.
Die Sachbearbeiterin vom Finanzamt will aber von mir das ich die Anlage V komplett ausfülle.
Ich finde aber nichts wo ich was passendes eintragen könnte, das ist doch alles für Immobilienbesitzer gedacht.
Weiss jemand Rat ?
Ich habe Einnahmen aus Kurzzeitvermietung über Airbnb und andere. Problem mit Ausfüllen Anlage V.
10. Oktober 2020
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Frage vom 10. Oktober 2020 | 14:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe Einnahmen aus Kurzzeitvermietung über Airbnb und andere. Problem mit Ausfüllen Anlage V.
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