Aktuell habe ich eine Vollzeitbeschäftigung als Angestellter bei einer BV in den Niederlanden. Ich zahle Steuern und Sozialversicherungen in den Niederlanden.
Ab 01.01.2022 möchte ich aber lieber in Deutschland meine Steuern und Sozialversicherungen zahlen.
Mir wurde gesagt, die beste Möglichkeit wäre, wenn mein aktuelles Angestelltenverhältnis aufgelöst würde und meine deutsche GmbH (die ich bereits besitze) mit der niederländischen Firma, für die ich momentan arbeite, einen Beratervertrag abschließen würde.
Ist das korrekt?
Dürfte ich weiterhin auf der Webseite der niederländischen Firma als Mitarbeiter erwähnt werden, Visitenkarten der niederländischen Firma verwenden, etc.?
Im Ausland (NL) arbeiten, in Deutschland besteuert werden
31. Dezember 2021
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Frage vom 31. Dezember 2021 | 15:45
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Ausland (NL) arbeiten, in Deutschland besteuert werden
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 31. Dezember 2021 | 16:15
Von
Status: Master (4874 Beiträge, 1175x hilfreich)
ZitatMir wurde gesagt, die beste Möglichkeit wäre, wenn mein aktuelles Angestelltenverhältnis aufgelöst würde und meine deutsche GmbH (die ich bereits besitze) mit der niederländischen Firma, für die ich momentan arbeite, einen Beratervertrag abschließen würde. :
Ist das korrekt?
Dürfte ich weiterhin auf der Webseite der niederländischen Firma als Mitarbeiter erwähnt werden, Visitenkarten der niederländischen Firma verwenden, etc.?
Das sieht nach einer Scheinselbstständigkeit aus.
#2
Antwort vom 31. Dezember 2021 | 17:19
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
Ob Du für eine deutsche GmbH dauerhaft in den Niederlanden arbeitest oder ob Du für eine niederländische BV dauerhaft in den Niederlanden arbeitest ist für die Frage, wo Dein Einkommen versteuert wird nicht relevant.
Die Steuerpflicht besteht in beiden Fällen in den Niederlanden.
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