Im Ausland arbeiten/Steuern zahlen, aber in Deutschland gemeldet bleiben

5. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
tobitobitobi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Ausland arbeiten/Steuern zahlen, aber in Deutschland gemeldet bleiben

Liebes Forum,

ich arbeite in Grossbritannien (also seit dem Brexit ausserhalb der EU), habe mich der Einfachheit halber (und wahrscheinlich aus Naivitaet) aber dazu entschieden, meinen Wohnsitz als das Haus meiner Eltern in Deutschland anzugeben. Der Gedanke war, dass ich so Behoerdengaenge, Reisepass-Erneuerungen, meine standesamtliche Hochzeit, Wahlen und Briefe weiterhin von zu Hause aus machen kann und das hat auch so weit gut geklappt. Ich wuesste nun gerne was das fuer (vor allem steuerliche) Konsequenzen hat. Weswegen ich hier Frage: im Internet finde ich leider nur die (fuer mich) besonderen Faelle: Immobilien in beiden Laendern, sehr hohe Einkommen, Kinder mit Unterhaltsverpflichtungen, andere Staatsangehoerigkeit des Partners, Sorge um Arbeitserlaubnis, etc. All das habe ich nicht. Das was ich habe ist:

- einen Job in Grossbritannien mit mittelmaessigem Einkommen, wofuer ich in Grossbritannien Steuern und fuer Krankenversicherung zahle. Dazu ein britisches Konto
- KEINE Arbeit oder sonstige Pflichten in Deutschland, ausser Besuche in der Freizeit (1-2 mal im Jahr). Kein Eigentum
- ein Deutsches Konto, allerdings ohne laufenden Kosten in Deutschland, das heisst ich zahle zur Zeit KEINE deutschen Steuern und auch sonst nichts, z.B. Krankenversicherung

Ist das richtig/in Ordnung? Oder muss ich Dinge angeben oder gar nachzahlen, wenn ich in Deutschland gemeldet bleibe? Ich habe z.B. gelesen, dass Kirchensteuer anfallen kann - stimmt das? Oder sollte ich mich gar auf dem schnellsten Wege abmelden?

Der Vollstaendigkeit halber: ich bin mir relativ sicher, dass ich auf der britischen Seite alles richtig mache. Hier gibt es auch keine Meldepflicht. Meine Fragen betreffen daher nur die deutsche Seite, wo ich mittlerweile leider etwas unerfahren bin. Von Eltern und Freunden kam bisher leider nur die Antwort "ach, das wird schon in Ordnung sein, du arbeitest doch im Ausland!" - und ich haette gerne bessere Ratschlaege als das. Danke!

-- Editiert von User am 5. Juni 2023 21:35

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46747 Beiträge, 16576x hilfreich)

Zitat (von tobitobitobi123):
Ich wuesste nun gerne was das fuer (vor allem steuerliche) Konsequenzen hat.


Du bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Großbritannien sind aber die in Großbritannien erzielten Einkünfte nur dort zu versteuern, so dass die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu keinen praktischen Folgen führt.

Steuerlich hat das somit keine Konsequenzen.

Melderechtlich kann es aber erhebliche Konsequenzen haben und zwar stärkere für Deine Eltern als für Dich. Für die Gewährung eines Scheinwohnsitzes durch Ausstellung einer falschen Wohnungsgeberbestätigung kann ein Bußgeld bis zu 50.000€ verhängt werden.

Wenn jedoch im Haus Deiner Eltern ein Zimmer für Dich bereitgehalten wird, das Du jederzeit ohne Vorankündigung und Rücksprache nutzen kannst und Du einen Schlüssel zum Haus Deiner Eltern hast, so dass Du auch das Haus jederzeit ohne Vorankündigung betreten kannst und darfst, dann kann man durchaus vertreten, dass Du dort auch einen Wohnsitz hast.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tobitobitobi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Steuerlich hat das somit keine Konsequenzen.


Danke, das ist gut zu wissen. Muss ich trotzdem eine Steuererklaerung abgeben, wo ich meine bezahlten Steuern in Grossbritannien aufliste? Oder koennte ich einfach so weitermachen, solange sich bei meiner Situation nichts aendert - und quasi nur auf direkte Nachfragen reagieren?

Zitat (von hh):
Melderechtlich kann es aber erhebliche Konsequenzen haben und zwar stärkere für Deine Eltern als für Dich. Für die Gewährung eines Scheinwohnsitzes durch Ausstellung einer falschen Wohnungsgeberbestätigung kann ein Bußgeld bis zu 50.000€ verhängt werden.

Wenn jedoch im Haus Deiner Eltern ein Zimmer für Dich bereitgehalten wird, das Du jederzeit ohne Vorankündigung und Rücksprache nutzen kannst und Du einen Schlüssel zum Haus Deiner Eltern hast, so dass Du auch das Haus jederzeit ohne Vorankündigung betreten kannst und darfst, dann kann man durchaus vertreten, dass Du dort auch einen Wohnsitz hast.


Alles klar. In meiner Situation kann ich zum Glueck mit gutem Gewissen sagen, dass ich jederzeit und ohne Ruecksprache das Zimmer zur Verfuegung habe.

-- Editiert von User am 7. Juni 2023 15:46

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46747 Beiträge, 16576x hilfreich)

Zitat (von tobitobitobi123):
Muss ich trotzdem eine Steuererklaerung abgeben, wo ich meine bezahlten Steuern in Grossbritannien aufliste?


Nein, bzw. nur wenn Du dazu vom Finanzamt aufgefordert wirst.

Zitat (von tobitobitobi123):
Oder koennte ich einfach so weitermachen, solange sich bei meiner Situation nichts aendert - und quasi nur auf direkte Nachfragen reagieren?


Ja, das könntest Du.

1x Hilfreiche Antwort

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