Im Ausland zugelassene Autos abwechselnd in D fahren

1. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
xerxes70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Ausland zugelassene Autos abwechselnd in D fahren

Ich besitze 3 britische Autos, die auf mich als Privatperson in England (Zweitwohnsitz) zugelassen sind... was Versteuerung und MOT (TÜV) beinhaltet.
Da es sich um recht ungewöhnliche Fahrzeuge handelt, wäre eine Ummeldung nach Deutschland, dank Deutscher TÜV Vorschriften, praktisch unmöglich bzw einfach vollkommen unwirtschaftlich. Zudem möchte ich sie auch nicht ummelden, denn ich will sie in England halten.

Nun möchte ich je nach Lust immer eines dieser Autos mit nach Deutschland (meinem Hauptwohnsitz) nehmen und hier vorübergehend nutzen, es wieder zurück bringen und ein anderes wieder mit nach Deutschland nehmen um es auch wieder vorübergehend hier zu fahren. Also im Wechsel aber mit Standort der Autos in England und nie länger als 185 Tage bzw einem Jahr, in Bezug auf: §20 Abs. 6 FZV sowie: §3 Nr. 3 KraftStG als auch: § 3 Nr. 12 oder Nr. 13 KraftStG.
(in Deutschland zugelassener Alltagswagen ist natürlich vorhanden)

Ich behalte immer alle personalisierten Fährtickets, um meine regelmäßigen Reisen nachweisen zu können, auf denen mein Name als auch meist die Kennzeichen vermerkt sind. Die Fahrzeuge werden ausschliesslich von mir gefahren und weder verliehen noch vermietet.

Optional kann ich die Autos auch auf meine britische Firma ummelden, um den Faktor "zugelassen auf eine natürlichen Person" zu ändern, was nach durchlesen einiger Paragraphen auch wieder vieles anders zu gestalten scheint!?

Mein Steuerberater sagte mir bereits, das es theoretisch ok sein sollte, eine britische 'Mobilie' auf diese Weise legal in Deutschland zu nutzen (im besonderen, wenn auf meine Firma gemeldet)… Bezug: §20 Abs. 1 FZV.... nun bräuchte ich aber etwas rechtlich fundiertes, dass ich am besten schwarz auf weiß der Polizei vorlegen kann, wenn ich angehalten werde und man mir Steuerhinterziehung, unrechtmäßige Nutzung oder was auch immer vorwerfen möchte.

Ich würde sogar hier für die reine Nutzungsdauer Steuern zahlen... aber da dies nur nach unbezahlbaren und optikzerstörenden TÜV Maßnahmen und kompletter Ummeldung des KFZ möglich wäre, fällt diese Option aus... oder gibt es eine Möglichkeit der reinen Versteuerung ohne den Weg über Zulassung mit TÜV Voraussetzung? Also nur versteuern aber nicht zulassen?


Danke im Voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
nun bräuchte ich aber etwas rechtlich fundiertes, dass ich am besten schwarz auf weiß der Polizei vorlegen kann


Das hast Du Dir doch bereits selbst rausgesucht. Was fehlt Dir denn noch?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xerxes70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Einmal für mich die Gewissheit, dass es rechtlich ok ist und dann noch was kurz und bündiges... aber rechtlich schlüssig verfasstes, das ich bei einem der häufigen Polizeistops dem Beamten vorlegen kann.
Denn wenn ich denen mir meiner eigenen Ausführung komme, schalten die zu gerne auf Durchzug... Die halten gerne was in der Hand, das viele Paragraphen enthält und 'nen imposanten Briefkopf und Stempel enthält.

Aber zu wissen, das es wohl ok ist, gibt mir dennoch schon mal etwas Ruhe.

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