Hallo,
A kauft eine Wohnung (Tag X) und vermiete diese. Abschreiben darf er ja nur den Gebäudeanteil, nicht aber den Grundstückspreis. Was gibt es in der ersten Steuererklärung nach Tag X an? Welchen Prozentwert?
Endgültig festsetzen wird das Finanzamt den anteiligen - nicht abschreibefähigen - Grundstücksanteil wohl nach der ersten Steurerklärung?
Gruss
Peter
Immo-Abschreibung - Ansetzung Grundstücksanteil?
29. Dezember 2010
Thema abonnieren
Frage vom 29. Dezember 2010 | 17:41
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 11x hilfreich)
Immo-Abschreibung - Ansetzung Grundstücksanteil?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 20:08
Von
Status: Lehrling (1902 Beiträge, 319x hilfreich)
Peterle,
zumindest die erste Steuererklärung solltest Du unbedingt von einem Steuerberater erstellen lassen.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.849
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten