Guten Morgen,
meine Freundin hat in Spanien eine Immobilie geerbt und diese nach etwa 4 Jahren verkauft.
Damaliger Preis ~137.000 jetztiger Erlös ~180.000. Erbschaftssteuern wurde nun auch alle samt beglichen.
Nun bleibt die Frage offen, ob sie nach spanischen Steuer- und Erbrecht zusätzlich noch eine Erlössteuer zahlen muss.
Denn dann bleibt von dem eigentlichem Wert der Immobilie nicht viel übrig.
Wir sind über jeden Rat dankbar!
Viele Grüße
-- Editiert von Moderator am 04.06.2017 19:33
-- Thema wurde verschoben am 04.06.2017 19:33
Immobilie in Spanien geerbt und verkauft, welche Steuern sind fällig?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hi,
wenn der Erblasser länger als 6 Jahren im Besitz der Immobilie war, fallen in Deutschland keine Steuern an. Fall es nicht der Fall ist, aber ihre Freundin kann beweisen, dass sie in dieser Immobilie in den letzten 3 Jahren selber gewohnt hat, fallen auch keine Steuern an. Ansonsten wirf def ganze Gewinn nur in Spanien versteuert und unterliegt in Deutschland der Progressionssvorbehalt.
-- Editiert von Charlie@098 am 05.06.2017 09:58
-- Editiert von Charlie@098 am 05.06.2017 10:00
-- Editiert von Charlie@098 am 05.06.2017 10:01
-- Editiert von Charlie@098 am 05.06.2017 10:11
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ZitatHi, :
wenn der Erblasser länger als 6 Jahren im Besitz der Immobilie war, fallen in Deutschland keine Steuern an. Fall es nicht der Fall ist, aber ihre Freundin kann beweisen, dass sie in dieser Immobilie in den letzten 3 Jahren selber gewohnt hat, fallen auch keine Steuern an. Ansonsten wirf def ganze Gewinn nur in Spanien versteuert und unterliegt in Deutschland der Progressionssvorbehalt.
-- Editiert von Charlie@098 am 05.06.2017 09:58
-- Editiert von Charlie@098 am 05.06.2017 10:00
-- Editiert von Charlie@098 am 05.06.2017 10:01
-- Editiert von Charlie@098 am 05.06.2017 10:11
Hallo Charlie,
also der Vater meiner Freundin war länger als 6 Jahre im Besitz dieser Immobilie.
D.h. In Deutschland fallen keine steuern an?
Und wie schaut es in Spanien aus?
LG und Danke für die Hilfe!!
Über die steuerliche Bemessungsgrundlage und den spanischen Steuersatz soll man sich in Spanien informieren lassen. In diesem Forum beschäftigt man sich nur mit dem deutschen Steuerrecht. Die relevanten Informationen über die Besteuerung in Spanien sind mir leider nicht bekannt.
-- Editiert von Charlie@098 am 05.06.2017 15:23
Ohne Anspruch auf Richtigkeit!!!
Bei Verkauf einer Immo in Spanien als Non-resident fällt 19% Capital Gains Tax auf den "Gewinn" an. Beim Verkauf behält der Käufer bereits 3% des Verkaufspreises ein (KEINE vergleichbare GrESt in Deutschland!) und führt sie an die Finanzbehörden ab. Diese Zahlung ist sozusagen eine "Vorauszahlung"/Sicherheitsleistung auf die vom Verkäufer zu zahlende Capital Gains Tax und wird verrechnet!
Der Verkäufer hat den Vordruck 210 innerhalb zwei Monate nach Verkauf bei den spanischen Finanzbehörden einzureichen.
Klingt erst einmal schlimmer als es ist, den auch hier "mindert" sich der zu versteuernde Gewinn für jedes Jahr, so dass nach 10 Jahren auch nichts zu versteuern bleibt.
Auf der (englischen) Seite der Agencia Tributaria gibt es einen entsprechenden Leitfaden für Non-Residents!
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