Hallo,
ich habe eine Frage zur Spekulationssteuer aus Immobilienverkäufen. Im Jahr 1993 hatten die damalige Freundin meines Bruders und ich eine Eigentumswohnung je zur Hälfte als Kapitalanlage erworben, die bis zum Verkauf 2017 fremdvermietet war. Nach der Trennung von meinem Bruder im Juli 2008 hatte seine Freundin mir ihre Hälfte verkauft, so dass ich ab diesem Zeitpunkt alleinige Eigentümerin der Wohnung war. Ende 2017 habe ich die Wohnung verkauft. Der notariell beurkundete Betrag ging Anfang 2018 auf meinem Konto ein.
Da ich jetzt die Einkommensteuererklärung für 2018 beim Finanzamt abgeben muss, stellt sich mir die Frage, ob ich den Verkauf in der Anlage SO anzeigen muss. Für die eine Hälfte war ich über 24 Jahre Eigentümerin, für die andere Hälfte 9 Jahre und 6 Monate – also knapp unter der 10-Jahresgrenze. Ich möchte keinesfalls falsche Angaben machen oder was verschweigen, was ich angeben muss. Sollte ich jedoch nicht verpflichtet sein, die Angaben zu machen, dann lass ich es sein.
Für eine fundierte Antwort bedanke ich mich
Gruß
Immobilie veräußert-Meldung an Finanzamt?
2. Oktober 2019
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Frage vom 2. Oktober 2019 | 15:22
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie veräußert-Meldung an Finanzamt?
#1
Antwort vom 2. Oktober 2019 | 16:16
Von
Status: Junior-Partner (5407 Beiträge, 1287x hilfreich)
Der halbe Anteil ist ein privates Veräußerungsgeschäft, der dem FA erklärt werden muss.
Aufgrund der Veräußerungsmitteilung des Notars ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch die für die ESt-Veranlagung zuständige Stelle bereits Kenntnis von dem Vorgang hat.
Vermutlich sind Sie auch zur Abgabe der Erklärung verpflichtet und daher bereits verspätet.
Und jetzt?
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