Guten Tag,
nehmen wir an, dass eine Immobilie für 150 000 verkauft wird.
Anschaffungskosten betragen 50 000.
In 2018 zahlt der Käufer Anzahlung i.H. v. 30 000.
In 2019 120 000.
Dürfen die Anschaffungskosten erst in 2019 in die Steuererklärung rein?
Gewinn in 2018 läge bei 30 000
und in 2019 120 000 - 50 000 = 70 000
-- Editiert von spannmann am 17.12.2018 08:01
Immobilien Verkauf, Spekulationssteuer
17. Dezember 2018
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Frage vom 17. Dezember 2018 | 08:01
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilien Verkauf, Spekulationssteuer
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2018 | 08:59
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Zitat:Gewinn in 2018 läge bei 30 000
wie kommst du darauf?
Zitat:
Dürfen die Anschaffungskosten erst in 2019 in die Steuererklärung rein?
ja. Sobald die Summe der Ratenzahlungen die AK überschteigen, muss der Gewinn versteuert werden.
-- Editiert von Charlie@098 am 17.12.2018 08:59
#2
Antwort vom 17. Dezember 2018 | 09:29
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Gewinn in 2018 läge bei 30 000
wie kommst du darauf?
Zitat:
-- Editiert von Charlie@098 am 17.12.2018 08:59
Weil ich es in 2018 bekomme.
30 000 wird in 2018 versteuert
120 000 in 2019. aber hier bleibt nur 70 000 zum Versteuern.
Stimmt das nicht?
-- Editiert von spannmann am 17.12.2018 09:31
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#3
Antwort vom 17. Dezember 2018 | 10:20
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Zitat:Weil ich es in 2018 bekomme.
30 000 wird in 2018 versteuert
Wie kommstu darauf?
Zitat:120 000 in 2019. aber hier bleibt nur 70 000 zum Versteuern.
Stimmt das nicht?
Zitat:Sobald die Summe aller Ratenzahlungen die AK übersteigen, muss der Gewinn versteuert werden.
-- Editiert von Charlie@098 am 17.12.2018 10:21
-- Editiert von Charlie@098 am 17.12.2018 10:21
-- Editiert von Charlie@098 am 17.12.2018 10:22
#4
Antwort vom 17. Dezember 2018 | 10:33
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
weil ich es in 2018 bekomme.
und Anschaffungskosten will in 2019 absetzen.
Das ist ja meine Frage, ob das so ist.
#5
Antwort vom 17. Dezember 2018 | 10:37
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Zitat:weil ich es in 2018 bekomme.
und Anschaffungskosten will in 2019 absetzen.
Das ist ja meine Frage, ob das so ist.
Wie kommst du darauf, dass alles was du bekommst, muss sofort versteuert werden?
Zitat:Zitat:
Sobald die Summe aller Ratenzahlungen die AK übersteigen, muss der Gewinn versteuert werden.
-- Editiert von Charlie@098 am 17.12.2018 10:39
-- Editiert von Charlie@098 am 17.12.2018 10:40
#6
Antwort vom 17. Dezember 2018 | 10:51
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
und warum nicht?
#7
Antwort vom 17. Dezember 2018 | 11:15
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17084x hilfreich)
Zitat:und warum nicht?
Weil in 2018 noch kein Spekulationsgewinn entstanden ist. Die Immobilie hat 50.000€ gekostet und man hat erst 30.000€ erhalten.
#8
Antwort vom 17. Dezember 2018 | 11:41
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Aber Anschafungskosten will ich erst in 2019 absetzen.
Meine Frage ist (von Anfang an) ob das möglich ist.
Bitte auch um Rechtsgrundlage (Paragraph) wo das steht.
#9
Antwort vom 17. Dezember 2018 | 12:21
Von
Status: Junior-Partner (5130 Beiträge, 1223x hilfreich)
#10
Antwort vom 17. Dezember 2018 | 12:45
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17084x hilfreich)
Zitat:Aber Anschaffungskosten will ich erst in 2019 absetzen.
Das kannst Du Dir nicht aussuchen.
Zitat:Bitte auch um Rechtsgrundlage (Paragraph) wo das steht.
BFH-Urteil vom 13.04.1962 (Az.: VI 194/61 U)
#11
Antwort vom 21. Dezember 2018 | 14:14
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für bisherige Antworten.
Noch eine Frage:
damit ich die Anzahlung in 2018 besteuern kann, muss sie in 2018 auf mein Konto überwiesen werden oder auf Notarkonto?
Bitte auch hier Rechtsgrundlage.
#12
Antwort vom 21. Dezember 2018 | 14:43
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17084x hilfreich)
Die Zahlung auf das Notaranderkonto gilt noch nicht als Zufluss bei Dir.
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 21.04.2009 (Az.: 2 K 231/08
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