Guten Tag und herzlichen Dank schon mal für eine Einschätzung zu folgender Frage:
Ich habe eine Immobilie als Anlage zur Vermietung gekauft und möchte diese gerne steuerlich abschreiben. Der Kaufvertrag wurde am 11.05.2017 unterzeichnet, zu diesem Zeitpunkt wurde sowohl die Maklergebühr als auch die Erwerbssteuer gezahlt.
Da der Kaufvertrag jedoch an die Erfüllung bestimmter Änderungen im Grundbuch der Wohnung gekoppelt war, konnte er nicht gleich vollzogen werden. Bis dato ist der KV in der Schwebe, mit einem Vollzug (und der daraus resultierenden Fälligkeit des Kaufpreises) ist vermutlich erst zu Ende dieses Jahres (oder Anfang kommenden Jahres) zu rechnen.
Nun sitze ich jedoch an der Steuererklärung für 2017. Und hier stellt sich mir die Frage nach der Abschreibung der Maklergebühr: Darf ich diese nun für 2017 schon ansetzen? Und falls ja: muss ich auch hier - bei anfänglicher Abschreibung nur der Maklergebühr als Teil der Kaufnebenkosten - eine Kaufpreisaufteilung (Grundstückswert / Gebäudewert) vornehmen? Oder setze ich den gesamten Kaufpreis erst für das Jahr an, an dem der Wohnungskauf tatsächlich abgeschlossen wurde?
Ich wäre dankbar für eine Klärung!
Mit freundlichen Grüßen,
dietrichvr
Immobilienabschreibung in Steuererklärung - Stichtage für Vertragsabschluss und Eigentumsübergang li
8. November 2018
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Frage vom 8. November 2018 | 09:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienabschreibung in Steuererklärung - Stichtage für Vertragsabschluss und Eigentumsübergang li
Haben Sie sich versteuert?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 8. November 2018 | 10:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Na dann, vielen Dank für die schnelle Antwort und eindeutige Info...
Und jetzt?
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