Guten Tag,
ich habe ein relativ zumindest für mich komplexes hypothetisches Problem.
Es geht um das Elternhaus meiner Mutter dieses wurde noch vor dem Tod ihrer Eltern an ihre Schwester übertragen, diese konnte das Darlehen welches aufgrund von Umbaumaßnahmen entstand nicht mehr bedienen.
Kurz bevor die Immobilie Zwangsvollstreckt wurde hat mein Cousin (das Kind dieser Schwester), die Immobilie übernommen und in einem eigenen Kredit abgelöst.
Dieser ließ seine Mutter weiterhin die Immobilie bewohnen konnte den Kredit jedoch dauerhaft nicht bedienen, aus diesem Grund zogen meine Mutter und ich in die Immobilie ein und ihre Schwester aus.
Das Ganze war vor ungefähr 7 Jahren, es wurde notariell ein Vorkaufsrecht eingeräumt und der Kaufpreis wurde auf die Restsumme des Darlehens (damals 168.000€) festgelegt, mit voller Anrechnung der während der Restlaufzeit durch meine Mutter gezahlte Miete von 950€.
Nun ist die Zinsbindung im April vorbei und wir stellen uns die Frage welches die finanziell sinnvollste Lösung ist.
Sollte meine Mutter die Immobilie kaufen oder sollte ich dies tun? Sind hier irgendwelche Freibeträge zu beachten? Gibt es Probleme mit dem Finanzamt da die Immobilie mehr Wert (Verkehrswert laut Gutachten aus 2008 238.000€) ist als der vereinbarte Kaufpreis?
Ich wäre für jeden Rat sehr dankbar.
Immobilienkauf von Cousin
10. Januar 2023
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Frage vom 10. Januar 2023 | 22:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienkauf von Cousin
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#1
Antwort vom 10. Januar 2023 | 23:13
Von
Status: Master (4886 Beiträge, 1175x hilfreich)
ZitatGibt es Probleme mit dem Finanzamt da die Immobilie mehr Wert (Verkehrswert laut Gutachten aus 2008 238.000€) ist als der vereinbarte Kaufpreis? :
In Höhe der Differenz läge eine Schenkung vor.
ZitatSollte meine Mutter die Immobilie kaufen oder sollte ich dies tun? :
Steuerrechtlich aufgrund der rudimentären Angaben nicht zu beantworten. Eher ein außersteuerliches "Problem". Ggf. ist zu berücksichtigen, dass die Mutter es irgendwann vererbt.
ZitatSind hier irgendwelche Freibeträge zu beachten? :
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Und jetzt?
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