Guten Abend,
Ich habe letztes Jahr meine Immobilie an meine Eltern verkauft. Habe das Haus 2010 gekauft und selbst drinnen gewohnt. Sowohl ein Teil an meine Eltern vermietet.
Den Verkauf mit Neufinanzierung haben wir gemacht weil dringende Reparaturen anstanden und wir so mit meinen Eltern gemeinsam jetzt das Haus finanzieren.
Dieser Vorschlag kam von unserem Finanzberater der uns auch einen günstigeren Kredit angeboten hat.
Nun haben wir den Lohnsteuerjahresausgleich gemacht und das Finanzamt fragt nach einer Gewinnberechnung. Der Finanzberater sagte uns das wir nichts bezahlen müssen, da wir selbst drin wohnen. Den Finanzberater (*******) bekommen wir nicht mehr ans Telefon und vor Ort ist der Laden zu. Laut Berechnung Steuerberater müssten wir ca. 36 t bezahlen.
Habt ihr einen Tipp für uns. Wir wissen nicht mehr weiter. Ich denke auf gut deutsch, wir wurden verarscht
Gibt es für uns eine Möglichkeit?
*** Bitte keine Klarnamen ***
-- Editiert von Moderator am 05.12.2019 08:07
Immobilienverkauf Steuer
4. Dezember 2019
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Frage vom 4. Dezember 2019 | 21:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienverkauf Steuer
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2019 | 06:05
Von
Status: Student (2064 Beiträge, 1186x hilfreich)
Also innerhalb von 10 Jahren verkauft und nicht vollständig eigengenutzt. Daher ist ein evtl. Veräußerungsgewinn, soweit er auf den vermieteten Teil entfällt, steuerpflichtig.Zitat:Habe das Haus 2010 gekauft und selbst drinnen gewohnt. Sowohl ein Teil an meine Eltern vermietet.
Finanzberater sind keine Steuerberater.Zitat:Der Finanzberater sagte uns das wir nichts bezahlen müssen, da wir selbst drin wohnen.
Wenn schon ein StB involviert ist und die Auffassung des FA bestätigt, was erwarten Sie noch von diesem Forum?Zitat:Laut Berechnung Steuerberater müssten wir ca. 36 t bezahlen.
Ich sehe keine.Zitat:Gibt es für uns eine Möglichkeit?
#2
Antwort vom 5. Dezember 2019 | 08:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Laut Berechnung Steuerberater müssten wir ca. 36 t bezahlen.
Dann müsste der anteilige Gewinn, der auf den an die Eltern vermieteten Teil entfällt mindestens 75.000€ betragen haben. Ist das so?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Dezember 2019 | 12:45
Von
Status: Student (2368 Beiträge, 631x hilfreich)
Ein klassischer Finanzberater hat vom Steuerrecht im Normalfall genauso viel Ahnung, wie von der Rückseite des Mondes! Hilft Euch aber nicht weiter!, denn ...ZitatDieser Vorschlag kam von unserem Finanzberater :
... solange Ihr nicht beweisen könnt, dass der Finanzberater diese falsche Aussage vorsätzlich gemacht hat, werdet Ihr den Finanzberater auch nicht haftbar machen können!ZitatDer Finanzberater sagte uns das wir nichts bezahlen müssen, da wir selbst drin wohnen. :
Da kann man wahrscheinlich von ausgehen, denn unter diesen Vorbedingungen ...ZitatDann müsste der anteilige Gewinn, der auf den an die Eltern vermieteten Teil entfällt mindestens 75.000€ betragen haben. Ist das so? :
... wird man den (fiktiven) Verkaufspreis eher utopisch hoch angesetzt haben, um entsprechendes Kapital für die Reparaturen zur Verfügung zu haben!ZitatIch habe letztes Jahr meine Immobilie an meine Eltern verkauft. ... Den Verkauf mit Neufinanzierung haben wir gemacht weil dringende Reparaturen anstanden :
Dabei ist die nach §23 EStG anfallende ESt nur die eine steuerliche Seite! Das Problem geht grundsätzlich noch weiter, denn die Eltern nehmen das Darlehen auf, um dem Sohn den Kaufpreis zu bezahlen. Damit ist das Geld beim Sohn, und nicht bei den Eltern, die es als Eigentümer für die Reparaturen benötigen! Soweit man hier dann wieder meint "freihändig", also ohne vorherige steuerliche Beratung, handeln zu müssen, sind die Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer schnell verbraucht!
Außerdem steht natürlich zu befürchten, dass Reparaturen, die man ja eigentlich um das Darlehen zu bekommen, mit dem Kaufpreis "bezahlt" hat, nun wegen §6 Abs.1 Nr.1a EStG nur über die AfA geltend gemacht werden können.
Es tut mir zwar leid für die thread-Starter, aber das ist der klassische Fall, bei dem die Kosten für eine steuerliche Beratung vor Abschluss von Verträgen sinnvoll angelegtes Geld gewesen wäre. Jetzt ist der Sachverhalt aus steuerlicher Sicht verwirklicht und lässt sich nicht mehr rückgängig machen.
taxpert
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