Guten Tag,
ich plane in Baden-Württemberg einen Immobilienerwerb von einer alleinstehenden Person.
Hierbei wurde die Immobilie von einem Gutachterausschuss der Gemeinde mit einem Verkehrswert festgesetzt.
Gleichzeitig mit dem Erwerb wird ein lebenslanges Wohnrecht für die Person im Grundbuch eingetragen.
Dadurch reduziert sich der Kaufpreis auf Grund des Wohnrechtswertes pro Jahr multipliziert mit dem Kapitalwert (an Hand statistischer Lebenserwartung). Das Ergebnis dieser Berechnung soll vom Kaufpreis abgezogen werden.
Hat der Verkäufer der Immobilie durch den Erhalt des lebenslangen Wohnrechtes steuerliche Aufwendungen in Form von Schenkungssteuer zu begleichen.
Ich denke durch die Kaufpreisreduzierung müsste dies doch abgegolten sein.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße Hugo
Immobilienverkauf mit eingetragenem Wohnrecht / Schenkungssteuer
2. März 2020
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Frage vom 2. März 2020 | 14:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienverkauf mit eingetragenem Wohnrecht / Schenkungssteuer
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#1
Antwort vom 2. März 2020 | 17:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:Hat der Verkäufer der Immobilie durch den Erhalt des lebenslangen Wohnrechtes steuerliche Aufwendungen in Form von Schenkungssteuer zu begleichen.
Nein, da er das Wohnrecht nicht erhält, sondern es sich vorbehält.
Und jetzt?
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