Immobilienverkauf unter getrennten Eheleuten - sicher aber steuerfrei?

12. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Peerless
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)
Immobilienverkauf unter getrennten Eheleuten - sicher aber steuerfrei?

Hallo zusammen,

ich brauche bitte mal ein paar Hinweise für eine sichere Abwicklung eines Immobiliengeschäfts im Rahmen einer notariellen Trennungsvereinbarung, das sicher aber möglichst steuerfrei ablaufen soll.

Mit gehören an einer Immobilie laut Grundbuch 50%. Die Immobilie wurde vor drei Jahren für 100.000 EUR als Ehepaar gekauft und war vermietet. Es gab eine enorme Wertsteigerung bis zur Trennung. Der Wert liegt bei 300.000 EUR.

Meine Frau möchte die Immobilie im Rahmen der Trennung nun behalten und mich auszahlen. Es sollen 150.000 EUR zu mir fließen. Aufgrund der Spekulationsfrist müsste ich demnach 100.000/2 Anschaffungskosten zu 150.000; also 100.000 EUR mit 42% als privaten Veräußerungsgewinn aus Paragraph 23 EStG versteuern. Das will ich umgehen.

Meine Idee wäre, dass meine Frau am mich 50.000 EUR für das Grundstück zahlt und demnach keine Steuer anfällt, da kein Gewinn entstanden ist. Geht sowas überhaupt oder nimmt das Finanzamt den Bodenrichtwert zur Hilfe?Meine Bearbeiterin meinte mündlich, dass sie den Kaufpreis nicht anschauen wird.

Zusätzlich zahlt meine Frau an mich 100.000 EUR als Zugewinnausgleich. Dieser wäre dann steuerfrei. Aber, wie sichere ich ab, dass sie mir nach der Eigentumsumschrebung auch wirklich die 100.000 EUR noch zahlt? Hat da einer eine Idee?

Meint ihr, dass mein Plan so funktioniert?

VG, Redsonic

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Zusätzlich zahlt meine Frau an mich 100.000 EUR als Zugewinnausgleich.


Wenn Dir ein Zugewinnausgleich in dieser Höhe zusteht, dann nimmt man das einfach in die notarielle Trennungsvereinbarung auf. Wo siehst Du das Problem?

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#2
 Von 
Peerless
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

Das Problem ist scheinbar, dass das Finanzamt den gleichzeitigen Zugewinn als Erhöhung des Kaufpreises ansehen könnte und damit eine Steuer nach 23 EStG auf die Immobilienveräusserung anfällt. So zumindest das erste mündliche Urteil der örtlichen Finanzbehörde.

Zudem habe ich doch keine Sicherheiten, dass sie dann auch die Restsumme wirklich zahlt. Mein Titel aus dem Notarvertrag wäre doch einem Titel ihrer Bank nachgelagert.

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