Inländische oder doch ausländische Einnahmen ?

20. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Polarfuchs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inländische oder doch ausländische Einnahmen ?

Hallo Zusammen,
Folgende Frage hätte ich an Euch:
Im letzten Jahr habe ich einige Konzerte in Deutschland gespielt.
(Mein Wohnsitz liegt auch in Deutschland,
Bin ein freiberuflicher Musiker,benutze Kleinunternehmer-Regelung, arbeite ohne Umsatzsteuer )
Das Honorar habe ich nach jedem Konzert in bar gegen meiner Unterschrift bekommen.
Für meine eigene "Buchhaltung" habe ich einfach Quittungen für diese Konzerte gemacht.
Nun weiß ich,dass der Veranstalter dieser Konzerte den Sitz (also Firmenadresse )in Tschechien hat.
Um welche Einnahmen handelt es sich, normale inländische oder doch ausländische?
Soll ich dann für meine "Buchhaltung" Rechnungen erstellen und ggf. USt IdNr beantragen?
Wie soll ich diese Einnahmen in meiner Steuererklärung behandeln?
Gehen die dann in die Anlage AUS oder behandle ich die wie normale Einkünfte innerhalb Deutschlands?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
Bleibt gesund!
Beste Grüße vom Polarfuchs

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Da die Leistung im Inland erbracht wurde handelt es sich um inländische Einnahmen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Die Ustd.-Nr musst du nicht beantragen, aber diesen Umsatz musst du in der Umsatzsteuererklärung unbedingt in der richtigen Zeile eintragen TZ.205. Denn dieser Umsatz wird bei der Berechnung der Grenze von 22.000 Euro nicht berücksichtigt.

1x Hilfreiche Antwort

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