Hallo, ich habe einen neuen Plug-in-Hybrid geleast. Ich bin nebenberuflich Freiberufler ohne Umsatzsteuerpflicht (< 5.000 € Jahreseinkommen selbstständig) hauptberuflich Angestellter. Das Auto habe ich als Gewerbeleasing angeschafft. Die Leasingraten zahle ich privat.
In der Einnahmen- Überschussrechnung setze ich immer Kilometerkosten meines Privat-PKW`s an. Auch das neue Leasingfahrzeug läuft nicht über meine Firma, die Monatsrate zahle ich privat.
Die Innovationsprämie musste ich jetzt bei der BAFA allerdings über meinen Firmennamen beantragen, da ich das als Privatperson bei Gewerbeleasing nicht tun konnte. Da ich Einzelunternehmer bin, ist mein Firmenname wie üblich mein Vor- und Nachname.
Muss ich die Innvoationsprämie der BAFA jetzt in meiner EÜR angeben? Sämtliche Kosten für das Auto werden doch privat von mir getragen. Allerdings ist es auch etwas komisch eine Prämie über meine Firma zu bekommen und es nicht anzugeben.
Weiß hier jemand Rat?
Innovationsprämie Gewerbeleasing aber private Zahlung - Steuererklärung?
7. Dezember 2020
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Frage vom 7. Dezember 2020 | 15:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Innovationsprämie Gewerbeleasing aber private Zahlung - Steuererklärung?
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2020 | 08:59
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Sie reden was von GEwerbeleasing und gleichzeitig, dass Sie das Auto privat bezahlen..das bedeutet, sie hätten also grundsätzlichen keinen Anspruch auf die Prämie und haben das missbräuchlich so angegeben?
#2
Antwort vom 8. Dezember 2020 | 10:30
Von
Status: Schlichter (7124 Beiträge, 1491x hilfreich)
ZitatSie reden was von GEwerbeleasing und gleichzeitig, dass Sie das Auto privat bezahlen..das bedeutet, sie hätten also grundsätzlichen keinen Anspruch auf die Prämie und haben das missbräuchlich so angegeben? :
Sehe ich auch so. Entweder der Wagen läuft komplett Privat oder Komplett auf das Gewerbe, was die Leasingkosten usw. angeht. Auch aus meiner Sicht können Sie die Prämie nicht in Anspruch nehmen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Dezember 2020 | 12:22
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 278x hilfreich)
Finde den Widerspruch ...ZitatDas Auto habe ich als Gewerbeleasing angeschafft. Die Leasingraten zahle ich privat. :
#4
Antwort vom 8. Dezember 2020 | 12:36
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Ihr mögt ja grundsätzlich alle recht haben, aber wir sind hier im Steuerrechts-Forum!
Dem Steuerrecht ist es ziemlich egal, ob die Beantragung der Prämie rechtlich möglich war oder nicht! Es legt schlicht den verwirklichten Tatbestand der Besteuerung zu Grunde!
Ich persönlich unterstelle hier eine betriebliche Nutzung des Fahrzeuges von unter 10%. Esliegt daher notwendiges Privatvermögen vor, dass in keinem Fall dem Betriebsvermögen zugeordnet werden kann. Als Folge ist die Prämie privat vereennahmt (ob zurecht oder zu unrecht ist dabei steuerlich egal!) und mindert die Gesamtkosten des Fahrzeugs im Jahr des Zuflusses. Die Kosten je km, die man steuerlich für die betrieblichen Fahrten geltend machen kann, mindern sich entsprechend.Zitatnebenberuflich Freiberufler ohne Umsatzsteuerpflicht (< 5.000 € Jahreseinkommen selbstständig) hauptberuflich Angestellter :
Unterstellt man eine höhere Nutzung, dann kann diese wohl kaum mehr als 50% betragen, so dass das Fahrzeug grundsätlich als gewillkürt dem Betriebsvermögen zugerechnet werden kann. Die Zuordnung zum Betriebsvermögen muss jedoch gegenüber dem FA erfolgen! Das Beantragen der Prämie beim BAFA kann nicht als Zuordnung zum Betriebsvermögen im steuerlichen Sinne angesehen werden, so dass sich auch hier die Bewertung nicht ändert.
taxpert
-- Editiert von taxpert am 08.12.2020 12:37
#5
Antwort vom 8. Dezember 2020 | 14:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47478 Beiträge, 16805x hilfreich)
Zitat:Sie reden was von GEwerbeleasing und gleichzeitig, dass Sie das Auto privat bezahlen..das bedeutet, sie hätten also grundsätzlichen keinen Anspruch auf die Prämie und haben das missbräuchlich so angegeben?
Der Grund für das Vorgehen ist doch offensichtlich. Man will sich privat ein Auto kaufen und dafür den Gewerberabatt des Autoherstellers in Anspruch nehmen. Die Leasingraten für gewerbliches Leasing sind zum Teil deutlich günstiger als die Leasingraten für Privatleasing.
Dem BAFA ist es völlig egal, ob der Käufer den Gewerberabatt zu Recht oder zu Unrecht erhalten hat. Der Prämienanspruch besteht dennoch. Dem Finanzamt ist das ebenfalls egal und daher sehe ich das wie @taxpert.
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