Hallo,
wenn es auf einem Hausgrundstück, das sowohl der Eigentümer selbst als auch Mieter bewohnen, wiederholt zu Sachbeschädigungen, Diebstählen und Vandalismus gekommen ist und die Polizei die Täter nicht ermitteln konnte, können dann die Installation einer Video-Überwachung und die Installation von Flutlichtern, die auf Bewegung reagieren, steuerlich geltend gemacht werden? Seit der Installation kam es zu keinen Vorfällen mehr.
Da hohe Kosten verauslagt wurden, wäre es natürlich schön, wenn zumindest die Kosten für mehr Sicherheit geltend gemacht werden könnten.
Gruß,
Morcheeba
-- Editier von Morcheeba am 23.09.2015 13:44
Installation Video-Überwachungsanlage steuerlich absetzbar?
23. September 2015
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Frage vom 23. September 2015 | 13:43
Von
Status: Lehrling (1421 Beiträge, 182x hilfreich)
Installation Video-Überwachungsanlage steuerlich absetzbar?
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#1
Antwort vom 23. September 2015 | 13:57
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Da hohe Kosten verauslagt wurden, wäre es natürlich schön, wenn zumindest die Kosten für mehr Sicherheit geltend gemacht werden könnten. Das können sie ja auch. Allerdings ist der Teil abzuziehen, der auf den Eigentümer entfällt. Und natürlich können die Kosten nicht sofort geltend gemacht werden, sondern nur per Abschreibung.
#2
Antwort vom 23. September 2015 | 21:47
Von
Status: Lehrling (1421 Beiträge, 182x hilfreich)
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