Investitonsbetrag PV - Anlage im Voraus

18. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
SkullCastle
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Investitonsbetrag PV - Anlage im Voraus

Hallo zusammen,

ich bin eine privat Person, also kein Gewerbe etc. und beziehe mein Einkommen aus einer nicht selbstständigen Arbeit.

Ich kaufe gerade eine PV Anlage bzw. wird diese dieses Jahr (2022) geliefert und montiert. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 22.000,- €. Der Verkaufsberater hat mir nun empfohlen, dass ich die geplante Anschaffung bereits 3 Jahre bis zur wirklichen Anschaffung bei der ESt. angeben kann bzw. in der ESt. 2021 für die Anschaffung 2022 50% als Freibetrag geltend machen kann.

Leider finde ich dazu online nichts.
Deshalb die erste Frag: stimmt das und die zweite Frage, wenn es so oder so ähnlich stimmt, kann mir nämlich nicht vorstellen das man 50% geltend machen kann, dass wären ja 11.000€ als Freibetrag, wo trage ich das im ESt. Formular ein und was muss ich eventuell beachten ?

Besten Dank..

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4849 Beiträge, 1171x hilfreich)

Es geht um den Investitionsabzugsbetrag (IAB) i.S.d. § 7g EStG. Dabei handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern quasi um eine Vorwegnahme von Betriebsausgaben.
Die spätere Abschreibung wird dadurch gemindert.

Wenn Sie dem Strom verkaufen, haben Sie grundsätzlich ein Gewerbe. Andernfalls ist auch der IAB nicht möglich.

Es hat seinen Grund, weshalb Verkaufsberater nicht steuerberatend tätig werden dürfen.


-- Editiert von Cybert. am 18.01.2022 17:38

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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