Ist der Jahresmitgliedsbeitrag zum Landvolk (114 Euro waren das glaube ich) von der Steuer absetzbar (bin nicht gewerblich, habe aber etwas verpachtets Grünland)?
Und wie ist mit den Landwirtschaftskammerbeitrag?
Wäre nett, wenn jemand das noch mal beantworten könnte, dann ist auch gut.
-- Editiert von melchor am 03.03.2019 18:08
-- Editiert von melchor am 03.03.2019 18:21
-- Editiert von melchor am 03.03.2019 18:24
Ist der Jahresmitgliedsbeitrag zum Landvolk von der Steuer absetzbar (bin nicht gewerblich)?
3. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 3. März 2019 | 18:06
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist der Jahresmitgliedsbeitrag zum Landvolk von der Steuer absetzbar (bin nicht gewerblich)?
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#1
Antwort vom 3. März 2019 | 18:27
Von
Status: Master (4877 Beiträge, 1175x hilfreich)
M.E. handelt es sich um Werbungskosten aus Verpachtung der Flächen.
#2
Antwort vom 3. März 2019 | 19:30
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 1x hilfreich)
Also meinst Du ruhig eintragen, kann nicht schaden?
M.E = Meines Erachtens....?
-- Editiert von melchor am 03.03.2019 19:33
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#3
Antwort vom 3. März 2019 | 19:52
Von
Status: Master (4877 Beiträge, 1175x hilfreich)
ZitatAlso meinst Du ruhig eintragen, kann nicht schaden? :
Ja, insb. wenn man es in der Erklärung kenntlich macht und als solchen deklariert. Ein Abzug ist davon abhängig, welche Leistungen damit zusammenhängen.
ZitatM.E = Meines Erachtens....? :
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