Würde beim Verkauf eines Miethauses, in dem kurz nach dem Erwerb (vor ca. 2 Jahren) eine Wohnung abgetrennt und ausschließlich selbst genutzt wurde, auch für diese Wohnung die Spekulationssteuer fällig?
Oder bleibt der Eigentümer von dieser Besteuerung verschont, etwa so, wie er die Kosten für diese Wohnung ja auch nicht steurmindernd geltend machen konnte?
Dank im voraus für freundliche Stellungnahmen
Ist die Spekulationssteuer bei Verkauf einer selbstgenutzten Wohnung auch fällig?
11. März 2005
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Frage vom 11. März 2005 | 20:10
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die Spekulationssteuer bei Verkauf einer selbstgenutzten Wohnung auch fällig?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 12. März 2005 | 10:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
Die Wohnung muss in den letzten 3 Jahren vor dem Verkauf selbst genutzt worden sein, um keine Spekulationssteuer zahlen zu müssen.
#2
Antwort vom 12. März 2005 | 11:09
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
@hh,
das ist nicht ganz vollständig:
"Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden."
-----------------
"Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht. (Joachim Ringelnatz)
"
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