Ist die Spekulationssteuer bei Verkauf einer selbstgenutzten Wohnung auch fällig?

11. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
greenhorn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die Spekulationssteuer bei Verkauf einer selbstgenutzten Wohnung auch fällig?

Würde beim Verkauf eines Miethauses, in dem kurz nach dem Erwerb (vor ca. 2 Jahren) eine Wohnung abgetrennt und ausschließlich selbst genutzt wurde, auch für diese Wohnung die Spekulationssteuer fällig?
Oder bleibt der Eigentümer von dieser Besteuerung verschont, etwa so, wie er die Kosten für diese Wohnung ja auch nicht steurmindernd geltend machen konnte?
Dank im voraus für freundliche Stellungnahmen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Wohnung muss in den letzten 3 Jahren vor dem Verkauf selbst genutzt worden sein, um keine Spekulationssteuer zahlen zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Oberprüfnase
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

@hh,

das ist nicht ganz vollständig:

"Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden."



-----------------
"Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht. (Joachim Ringelnatz)
"

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