Ist für Entfernungspauschale relevant, wo die Person tatsächlich wohnte?

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
NalaTropicana
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 53x hilfreich)
Ist für Entfernungspauschale relevant, wo die Person tatsächlich wohnte?

Person X arbeitete im Jahr 2009 vom 01.06.-30.11. in einem Hotel und wohnte auch dort. Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt fand von Person X selbst nicht statt, wurde aber evtl. vom Hotel getätigt. Am Wochenende fuhr Person X immer nach Hause, da dort ihre Familie/Freunde sind. Aufgrund diverser Umzüge weiß Person X nicht genau, welche(r) Wohnsitz(e) zu diesem Zeitpunkt gemeldet war(en). Ist für die Entfernungspauschale relevant, welcher Wohnsitz gemeldet war oder wo die Person tatsächlich im Zeitraum der Beschäftigung wohnte?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16799x hilfreich)

Es ist relevant, wo die Person tatsächlich gewohnt hat.

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