Ist für Entfernungspauschale relevant, wo die Person tatsächlich wohnte?

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
NalaTropicana
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 55x hilfreich)
Ist für Entfernungspauschale relevant, wo die Person tatsächlich wohnte?

Person X arbeitete im Jahr 2009 vom 01.06.-30.11. in einem Hotel und wohnte auch dort. Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt fand von Person X selbst nicht statt, wurde aber evtl. vom Hotel getätigt. Am Wochenende fuhr Person X immer nach Hause, da dort ihre Familie/Freunde sind. Aufgrund diverser Umzüge weiß Person X nicht genau, welche(r) Wohnsitz(e) zu diesem Zeitpunkt gemeldet war(en). Ist für die Entfernungspauschale relevant, welcher Wohnsitz gemeldet war oder wo die Person tatsächlich im Zeitraum der Beschäftigung wohnte?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50220 Beiträge, 17584x hilfreich)

Es ist relevant, wo die Person tatsächlich gewohnt hat.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.176 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.