Person X arbeitete im Jahr 2009 vom 01.06.-30.11. in einem Hotel und wohnte auch dort. Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt fand von Person X selbst nicht statt, wurde aber evtl. vom Hotel getätigt. Am Wochenende fuhr Person X immer nach Hause, da dort ihre Familie/Freunde sind. Aufgrund diverser Umzüge weiß Person X nicht genau, welche(r) Wohnsitz(e) zu diesem Zeitpunkt gemeldet war(en). Ist für die Entfernungspauschale relevant, welcher Wohnsitz gemeldet war oder wo die Person tatsächlich im Zeitraum der Beschäftigung wohnte?
Ist für Entfernungspauschale relevant, wo die Person tatsächlich wohnte?
7. Januar 2012
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Frage vom 7. Januar 2012 | 14:33
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 55x hilfreich)
Ist für Entfernungspauschale relevant, wo die Person tatsächlich wohnte?
#1
Antwort vom 9. Januar 2012 | 10:28
Von
Status: Unbeschreiblich (50220 Beiträge, 17584x hilfreich)
Es ist relevant, wo die Person tatsächlich gewohnt hat.
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