Ich denke, die kommende Frage wird oft gestellt: Mein Freund hat eine Aufforderung vom FA bekommen, seine Erklärung für 2008 und 2009 bis zum 15.6.2011 nachzureichen. Er ist weder selbstständig, noch hat er irgendwelche anderen Einkünfte außer seines Gehalts.
Ist er dennoch dazu verpflichtet, jährlich seine Lohnsteuererklärung zu machen?
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-- Editiert am 21.05.2011 08:03
Jährliche Steuererklärung Pflicht?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wenn er Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld) bezogen hat, ja.
Außerdem kommt die Verpflichtung automatisch mit der Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der Erklärung.
Wenn er sich einen Freibetrag auf der Steuerkarte hat eintragen lassen, dann ist er ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Wenn er eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bekommen hat, dann kann das auch daran liegen, das in den Vorjahren eine Pflicht zur Abgabe bestanden hat, die jetzt nicht mehr besteht.
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Hi,
Einspruch: Verpflichtet ist man nicht dadurch, daß das FA eine Steuererklärung fordert, sondern halt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Der Mann könnte ja schlicht beim FA anrufen und nachfragen, WARUM er eine Steuererklärung abgeben soll. Theoretisch könnte das wg. der erwähnten Lohnersatzleistungen der Fall sein oder auch bei Steuerklasse 3/5 in der Ehe. Liegt kein gesetzlicher Grund vor, muß er auch keine Erklärung abgeben.
Gruß vom mümmel
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quote:
Einspruch: Verpflichtet ist man nicht dadurch, daß das FA eine Steuererklärung fordert, sondern halt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Sorry, aber da lese ich die Abgabenordnung etwas anders.
§ 149 Abs.1 S.2 sagt das m.E. recht deutlich.
quote:
Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird.
Hi,
tja, dieser § war mir unbekannt...
Gruß vom mümmel
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Hallo mümmel,
quote:Rein logisch hättest du schon drauf kommen können, denn es gibt sicherlich Grenz- oder Streitfälle (oder gar Lügner/Betrüger unter den Steuerpflichtigen).
tja, dieser § war mir unbekannt...
Und da möchte dann natürlich das Finanzamt die Einschätzung des Steuerpflichtigen selbst überprüfen (der kann ja viel erzählen).
In der Regel reicht aber eine schriftliche Zusicherung, dass man nicht mehr erklärungspflichtig sei, weil ... weggefallen ist.
MfG Stefan
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