Liebe Helfer im Forum,
im Jahr 2017 habe ich ein vermietetes Haus verkauft.
Nun rechnet das Finanzamt die Werbungskosten nur anteilig im Jahr.
In der Rückäußerung auf meinen Einspruch schreibt das FA :
"Die Absetzung für Abnutzung sowie die Schuldzinsen wurden zeitanteilig für 10 Monate bis zur Veräußerung des Objektes berücksichtigt"
- Bei der Gebäudeabschreibung kann ich der Logik noch folgen.
- Bei den Schuldzinsen erscheint mir das nicht logisch. Die Darlehen standen doch im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und wurden allesamt mit dem Erlös getilgt.
Oder sehe ich das falsch und es ist rechtens, dass das so passiert?
Vielen Dank im Voraus für eine Einschätzung.
Jahr der Veräußerung: Berechnung der Werbungskosten
25. März 2019
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Frage vom 25. März 2019 | 14:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahr der Veräußerung: Berechnung der Werbungskosten
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#1
Antwort vom 25. März 2019 | 14:36
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Vielleicht glaubte das FA, die von Ihnen geltend gemachten Schuldzinsen seien für das Gesamtjahr.
Rufen Sie dort einfach an und stellen einen Antrag auf schlichte Änderung.
Passiert bis zum Ablauf der Einspruchsfrist nichts, legen Sie vorsorglich Einspruch ein.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 25. März 2019 | 14:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieber Cybert., Liebe Eugenie,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Gestärkt durch eure Rückmeldungen habe ich eben beim FA angerufen und siehe da:
"... ja, wenn das so ist,... begründen Sie uns doch einfach schriftlich, dass die Darlehen getilgt wurden und wir ändern das."
Super!
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