Jahresabschluss - Kosten

19. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)
Jahresabschluss - Kosten

Der Steuerberater macht für eine Firma die gesamte Buchhaltung. Also kontieren der Belege und diverse Auswertungen bzw. DATEV-Angelegenheiten. Der jahresabschluss wird natürlich auch erstellt. Dieser stellt er gemäß §35 StBGebV Tab B 30/10 in Rechung. Ist das soweit korrekt? Macht es keinen UNterschied, dass er über das ganze Jahr bereits die Belege und Unterlagen erfasst hat und für den Abschluss keinen großen Aufwand mehr hat? Oder ist dies bei o.g. "Tarif" bereits berücksichtigt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

verhandel mal mit ihm. Er kann auch anders.
Viele verstecken sich hinter ihren tarifen, oft hilft erst die Drohung vom Wechsel des Steuerberaters, dass er verhandlungswillig wird.

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#2
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Ja ist es denn üblich, dass wenn eh alles im jahr gemacht wird, der Jahresabschluss dann "vergünstigt" wird? Die Architekten haben ja auch diese blöden HoAI´s. In welchen Grenzen können die denn da variieren? Im 35er steht:
§ 35
Abschlußarbeiten.

(1) Die Gebühr beträgt für
1.
a)die Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) 10/10 bis 40/10
Ist das der Spielraum? 10/10 bis 40/10 ?
Was heißt das denn? Wie berechnet man das?
Angenommen der Abschluss hat einen Gegenstandswert von 100000€: in einer Tabelle habe ich dafür: 100 000 ->296€ gefunden. Heißt das bei 30/10 dann mal 3? Kommt da dann noch was dazu?

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Woraus berechnet sich der Gegenstandwert berechnet ?

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#4
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Ja ich denke mal, dass die Zahlen aus der gesamten Buchhaltung des Jahres herrühren. Wird da denn der Jahresumsatz zu Grunde gelegt o.ä. So genau weiss ich das nicht.

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