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heut geht es um die Einreichung der Jahresunterlagen - dies durch eine sogenannte "Hinterlegung" auf dem Publikations-Plattform
wenn man als kl. Startup (UG) bei der Einreichung der Jahresunterlagen - dies durch eine sogenannte "Hinterlegung" erledigen will, dann sollte dies imho für das Geschäftsjahr von 1.1.22 noch per Hinterlegung moeglich sein: Seh ich das richtig!?
vgl. https://publikations-plattform.de/sp/wexsservlet#b
Zitat:Hinterlegen beim Bundesanzeiger: Beauftragen Sie hier die dauerhafte Hinterlegung Ihrer Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen. Wichtig: Zu hinterlegende Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen sind letztmals für das vor dem 01.01.2022 beginnende Geschäftsjahr beim Bundesanzeiger einzureichen. Nachfolgende Geschäftsjahre müssen zur Hinterlegung direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden.
Also - so wie es aussieht kann das fürs Jahr 22 nicht mehr per Hinterlegung gehenb.
also es steht hier
Zitat:Nachfolgende Geschäftsjahre müssen zur Hinterlegung direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden
https://publikations-plattform.de/sp/wexsservlet#b
hmm - bedeutet das denn dann dass ich ich die Plattform hier wechseln soll(te)!?
Freue mich von Euch zu hoeren. VG
-- Editiert von User am 3. April 2024 18:31
-- Editiert von User am 3. April 2024 18:42