Jahresunterlagen -"Hinterlegen" auf der Publikations-Plattform ....

3. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
say_hi
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 1x hilfreich)
Jahresunterlagen -"Hinterlegen" auf der Publikations-Plattform ....

Servus Community

heut geht es um die Einreichung der Jahresunterlagen - dies durch eine sogenannte "Hinterlegung" auf dem Publikations-Plattform

wenn man als kl. Startup (UG) bei der Einreichung der Jahresunterlagen - dies durch eine sogenannte "Hinterlegung" erledigen will, dann sollte dies imho für das Geschäftsjahr von 1.1.22 noch per Hinterlegung moeglich sein: Seh ich das richtig!?

vgl. https://publikations-plattform.de/sp/wexsservlet#b

Zitat:
Hinterlegen beim Bundesanzeiger: Beauftragen Sie hier die dauerhafte Hinterlegung Ihrer Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen. Wichtig: Zu hinterlegende Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen sind letztmals für das vor dem 01.01.2022 beginnende Geschäftsjahr beim Bundesanzeiger einzureichen. Nachfolgende Geschäftsjahre müssen zur Hinterlegung direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden.


Also - so wie es aussieht kann das fürs Jahr 22 nicht mehr per Hinterlegung gehenb.



also es steht hier

Zitat:
Nachfolgende Geschäftsjahre müssen zur Hinterlegung direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden


https://publikations-plattform.de/sp/wexsservlet#b

hmm - bedeutet das denn dann dass ich ich die Plattform hier wechseln soll(te)!?


Freue mich von Euch zu hoeren. VG

-- Editiert von User am 3. April 2024 18:31

-- Editiert von User am 3. April 2024 18:42

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1 Antwort
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#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 49x hilfreich)

Das bedeutet, dass der name jetzt nicht mehr Bundesanzeiger ist sondern Unternehmensregister..macht Sinn da mal raufzuschauen www.unternehmensregister.de. Und dafür muss man auch niemanden beauftragen und Vorsicht vor den falschen Seiten

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