Jemand Tipps & Ratschläge zur (Nicht-) Existenzgründung als Youtuber?

23. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Robser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Jemand Tipps & Ratschläge zur (Nicht-) Existenzgründung als Youtuber?

Hallöchen Leute :)

Ich möchte demnächst anfangen einfache (do-it-yourself) Videos für/auf Youtube zu erstellen.
Da stellt sich ja die Frage nach der Gewerbegründung(?)

Zitat:
Diese Frage beantwortet sich recht schnell nach einem Blick auf Paragraf 15 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG):

die Tätigkeit muss selbstständig sein (eigenverantwortliches Handeln, keine Weisungsgebundenheit)
Kriterium der Nachhaltigkeit: die Tätigkeit muss dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein
Gewinnerzielungsabsicht: mit einem Gewerbe wird das Ziel verfolgt, Einnahmen zu generieren
Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (z.B. Lieferung von Waren und Handel)


Dazu sei von meiner Seite aus gesagt, selbständiges Handeln ja, dauerhaft soll es schon sein und Gewinne erzielen auch, aber das soll in den ersten paar Jahren eigentlich gar keine Rolle spielen. Ich möchte die Option haben, dass ich das auch wieder beenden kann und ob das Geld einbringt ist mir persönlich erstmal egal, ich will einfach nur "Kunst" erstellen.
Teilnahme am Wirtschaftsverkehr, ja, ich verbreite ja Content.

Würdet ihr euch da direkt als Gewerbe anmelden? Mir wäre es am liebsten, mich erstmal nicht anmelden zu müssen, ich möchte aber auch kein Stress mit den Ämtern, wie Finanzamt, etc.
Falls ja, welche Ausgaben habe ich pauschal immer zu tragen? Denn ich bin bald in einer Umschulung und habe weniger Geld zur Verfügung.
Andererseits hat man ja auch Vorteile, wenn man Dinge abschreiben kann (ich würde beispielsweise eine neue Computermaus und ein Stativ kaufen wollen). Da habe ich aber über "hörensagen" gelesen, dass das nicht gut sei wenn man Sachen abschreibt aber keine Gewinne einfährt?

Ich danke und freue mich über jeden Tipp und jeden Blickwinkel!

Viele Grüße und eine gute, restliche Woche :smile:

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11 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33817 Beiträge, 17592x hilfreich)

Ein Gewerbe kann man auch wieder aufgeben, weswegen "ich möchte das auch wieder beenden können" kein Argument ist. Im Übrigen beschreiben Sie da ein Gewerbe, und als solches werden Sie es auch anmelden müssen - es gibt keine unangemeldete "Schnupper-Selbständigkeit".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128198 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von Robser):
Jemand Tipps & Ratschläge zur (Nicht-) Existenzgründung als Youtuber?

Der erste Tipp wäre sich um alle Gesetze zu kümmern und nicht nur ums Steuerrecht.
Der zweite Tipp wäre, ein seriöses Existenzgründerseminar zu belegen.



Zitat (von Robser):
Da stellt sich ja die Frage nach der Gewerbegründung(?)

Du verbreitest öffentlich Content, da ist die gewerbliche Tätigkeit nicht fern. Insbesondre wenn damit auch noch (in ferner Zukunft) Einnahmen verbunden sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Robser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der erste Tipp wäre sich um alle Gesetze zu kümmern und nicht nur ums Steuerrecht.
Der zweite Tipp wäre, ein seriöses Existenzgründerseminar zu belegen.


Hallo Harry,

ja, danke für den Tipp, das werde ich machen. Woher weiß ich überhaupt welche Gesetze relevant für mich werden? Eventuell wird das ja aber auch in einem von dir vorgeschlagenen Existenzgründerseminaren abgehandelt!

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#4
 Von 
Robser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ein Gewerbe kann man auch wieder aufgeben, weswegen "ich möchte das auch wieder beenden können" kein Argument ist. Im Übrigen beschreiben Sie da ein Gewerbe, und als solches werden Sie es auch anmelden müssen - es gibt keine unangemeldete "Schnupper-Selbständigkeit".


Hallo Mümmel, ich wollte eigentlich wissen ob es im Zusammenhang mit einer Existenzgründung jährliche oder Monatliche Pauschalkosten gibt und falls ja, was das beispielsweise sein könnte. Mir geht es darum, dass ich ein Hobby teile und später nicht in eine Finanzielle Krisenlage gerate weil ich bspw. Pauschalabgaben an Behörden/Ämter übersehen habe. Vielleicht hast du ein paar Einfälle dazu. Meine Frage und Intention hier in dem Forum ist es ja, eine Übersicht über finanzielle Gegebenheiten wie Einnahmen (welche voraussichtlich erstmal nicht entstehen werden!) und ausgaben sowie die Rechtlichen Aspekte zu gewinnen. Ob es überhaupt sowas wie Pauschalabgaben gibt usw. Mir geht es nicht darum eine Schnupper-Selbstständigkeit aufzubauen und wieder zu beenden, ich will ja eigentlich erstmal nur ein Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht starten und weil man ja scheinbar schnell in eine Selbstständigkeit fällt, vor eventuellen aber vorher absehbaren rechtlichen und finanziellen Risiken Informieren und schützen :smile: lg

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33817 Beiträge, 17592x hilfreich)

Hallo Mümmel, ich wollte eigentlich wissen ob es im Zusammenhang mit einer Existenzgründung jährliche oder Monatliche Pauschalkosten gibt Nein, gibt es nicht. Gewerbean- und Abmeldung kosten ein paar einmalige Gebühren - das ist alles.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Robser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe selber auch nochmal kurz recherchiert und bin auf folgende Dinge gekommen:

Einmalige Kosten:
Gewerbeanmeldung

Fixe Jährliche Kosten:
Buchhaltungssoftware sowie Geschäftskonten
Einkommenssteuererklärung sowie EÜR wenn ich es vom Steuerberater machen lasse, ansonsten selber machen. Da fehlt mir das wissen ob es als Laie selber machbar ist.

Jährliche Kosten abhängig vom Gewinn, welcher bei mir nicht anfällt:
Gewerbesteuer
Umsatzsteuerpflicht
Einkommenssteuer

Individuelle abzuklärende jährlich wiederkehrende Kosten:
IHK bzw. HWK Mitgliedsbeiträge
Eventuell Beiträge zu einer freiwilligen Versicherung bei der Berufsgenossenschaft.


Spontan fällt mir noch ein, dass man eventuell noch Versicherungen abdecken kann oder auch muss.
Bitte korrigiert mich falls was etwas eklatantes fehlt oder falsch ist.

-- Editiert von User am 24. Januar 2025 15:20

-- Editiert von User am 24. Januar 2025 15:23

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33817 Beiträge, 17592x hilfreich)

Da fehlt mir das wissen ob es als Laie selber machbar ist. Natürlich - man muss sich halt mit der Materie beschäftigen. Wissen zu steuerlichen Fragen ist genauso erlernbar wie, sagen wir mal, Chemie.
Jährliche Kosten abhängig vom Gewinn, welcher bei mir nicht anfällt:
Gewerbesteuer
Umsatzsteuerpflicht
Da fehlt irgendwie die Einkommensteuer. Von Gewerbe- und Umsatzsteuer sind Sie hingegen meilenweit entfernt - im Übrigen hat die Umsatzsteuer nichts mit Ihrem Gewinn zu tun (daher auch der Name der Steuer). Insofern befassen Sie sich doch mal kurz mit dem Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Robser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Da fehlt mir das wissen ob es als Laie selber machbar ist. Natürlich - man muss sich halt mit der Materie beschäftigen. Wissen zu steuerlichen Fragen ist genauso erlernbar wie, sagen wir mal, Chemie.
Jährliche Kosten abhängig vom Gewinn, welcher bei mir nicht anfällt:
Gewerbesteuer
Umsatzsteuerpflicht Da fehlt irgendwie die Einkommensteuer. Von Gewerbe- und Umsatzsteuer sind Sie hingegen meilenweit entfernt - im Übrigen hat die Umsatzsteuer nichts mit Ihrem Gewinn zu tun (daher auch der Name der Steuer). Insofern befassen Sie sich doch mal kurz mit dem Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn.


Hallo Mümmel,

vielen Dank für deine Energie und Zeit mir zu antworten, das nehme ich in meine Vorbereitung mit auf :) ich wünsche dir alles gute

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33817 Beiträge, 17592x hilfreich)

Andererseits hat man ja auch Vorteile, wenn man Dinge abschreiben kann (ich würde beispielsweise eine neue Computermaus und ein Stativ kaufen wollen). Da habe ich aber über "hörensagen" gelesen, dass das nicht gut sei wenn man Sachen abschreibt aber keine Gewinne einfährt? Ein neu gegründetes Gewerbe kann erstmal Verluste einfahren - das ist üblich und wird so akzeptiert. Dauerhaft geht das natürlich nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Despi
Status:
Student
(2034 Beiträge, 476x hilfreich)

Zitat:
Woher weiß ich überhaupt welche Gesetze relevant für mich werden?

Das gehört irgendwie zum Leben dazu - und Seninare gibt es ja auch.

Als Kind haben Sie keine Ahnung von den für Autos relevanten Teilen der Straßenverkehrsordnung. Möchten Sie dann später Auto fahren, eignen Sie sich das nötige Wissen üblicherweise in einer Fahrschule an.
Das lässt sich im Grunde auf die Selbstständigkeit übertragen.

Ehrlicherweise gibt es aber noch gar nicht so viel zu beachten. Hauptsächlich relevant ist der richtige Umgang mit Einnahmen und die Tatsache, dass man im Geschäftsverkehr als Unternehmer teils anderen Gesetzen unterliegt - letzteres dürfte aber kaum Relevanz für die angestrebte Tätigkeit sein.

Wenn es dann mal mehr werden sollte, gibt es ja auch Content-Creator-Kooperationen, denen man sich anschließen kann und die in solchen Dingen unterstützen…

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128198 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von Robser):
Woher weiß ich überhaupt welche Gesetze relevant für mich werden? Eventuell wird das ja aber auch in einem von dir vorgeschlagenen Existenzgründerseminaren abgehandelt!

Richtig, die geben einen Überblick.

Wenn verfügbar sollte man versuchen Existenzgründerseminare zu machen die sich mit Online Unternehmen beschäftigen.
Es kann auch gut sein, wenn man 2 Seminare von unterschiedlichen Anbietern besucht, da sie sich in den Details dann doch unterscheiden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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